BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 99

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nur bei Gericht beantragt werden, wie es heute der Fall ist, sondern auch beim Stan­desamt, zum Beispiel gleich mit dem Vaterschaftsanerkenntnis miterledigt werden. Es müssen dabei natürlich beide Elternteile – Vater und Mutter – die gemeinsame Obsor­ge wollen und dies beim Standesamt bekanntgeben.

Ein weiterer Punkt ist – ich habe es bereits angesprochen – die Kontinuität beim Be­suchsrecht. Künftig soll das Besuchsrecht „Kontaktrecht“ heißen, und zwar „Kontakt­recht“ deshalb, weil ich nicht will, dass ein Elternteil nur ein bloßer Besucher seines Kindes ist. Das ist zu wenig. Es soll jeder Elternteil ein Recht auf Kontakt mit seinem Kind haben – wie gesagt, klarerweise immer nur so weit, wie das dem Wohl des Kin­des entspricht. Es soll auch viel klarer zum Ausdruck kommen, dass damit Rechte und Pflichten verbunden sind, und die Durchsetzbarkeit soll erleichtert werden – auf den Besuchsmittler habe ich ja bereits hingewiesen.

Weiters gab es auch Änderungen im Namensrecht; auch das wurde bereits erwähnt. Auch da haben wir für flexiblere Regelungen gesorgt. Auch das war ein Wunsch, der immer wieder geäußert worden war. Da haben wir gesehen: Die Gesetzeslage ent­spricht nicht mehr den Wünschen von Familien, da ist mehr Flexibilität gewünscht. Und diesen Wünschen sind wir nachgekommen.

Ich glaube, insgesamt haben wir ein Paket vorliegen, das tatsächlich ein modernes Fa­milienrecht darstellt, das tatsächlich den neuen familiären Strukturen besser entspricht und das auch für mehr Gerechtigkeit im familiären Bereich sorgt.

Eines ist auch klar: Wir werden nicht alle Konflikte, die es im familiären Bereich gibt, mit rechtlichen Regelungen oder mit einem Urteilsspruch befriedigend lösen können. Aber soweit das möglich ist, wollen wir Chancen und Möglichkeiten ergreifen, um das zu tun. Dabei ist natürlich auch wichtig, dass wir nicht nur die entsprechenden rechtli­chen Regelungen schaffen, sondern auch das notwendige Personal zur Verfügung stellen. Auch das wurde ja bereits angesprochen. Hier kann ich bestätigen, dass es mehr Personal geben wird. Das heißt, dass 20 zusätzliche Familienrichter/Familien­richterinnen zur Verfügung stehen werden. Wir werden die Familienrichter und Fami­lienrichterinnen natürlich auch entsprechend schulen. Auch darauf wurde bereits hin­gewiesen.

Auch die Familiengerichtshilfe wird ausgebaut. Das ist mir auch ganz wichtig. Das Pi­lotprojekt an den vier Standorten, die wir derzeit haben, funktioniert sehr gut. Ich habe mich auch vor Ort an zwei Standorten schon davon überzeugt und habe bisher nur Po­sitives gehört.

Wir beginnen ab 1. Jänner 2013, die Familiengerichtshilfe flächendeckend auszubau­en, beginnend in den Ballungsräumen, also zuerst in den Landeshauptstädten und dann Schritt für Schritt flächendeckend. Das sollte uns bis Ende 2014 gelingen, da sollten wir dann wirklich damit fertig sein. Das geht deshalb nur in Etappen, weil wir auch weiterhin auf entsprechend qualifiziertes Personal zurückgreifen wollen. Uns ist es eben wichtig, dass es sich um gut ausgebildete Personen handelt, uns ist es wich­tig, dass es sich um Personen handelt, die schon Erfahrung in der Arbeit mit Kindern haben. Wir haben da ein sehr strenges Aufnahmeverfahren, das ich auch beibehalten möchte, weil es da um die Qualität geht. Insgesamt haben wir mit dem Familienrecht einen sehr sensiblen Bereich, und da kann es nur um Qualität gehen, und deswegen müssen wir uns auch die Zeit nehmen, den Ausbau qualitätsvoll vorzunehmen.

Ich glaube, uns ist da ein großer Wurf gelungen. Jetzt geht es um die Umsetzung, und ich bin überzeugt davon, dass die Familienrichter und Familienrichterinnen dieses mo­derne, neue Familienrecht sehr gut in der Praxis umsetzen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.51

 


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