Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Herr Bundesrat Dönmez gelangt nun zu Wort. – Bitte.
13.51
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Mein Kollege Schreuder hat eine Frage aufgeworfen, die Sie nicht beantwortet haben, und zwar was das Namensrecht bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften betrifft; da würde ich Sie um eine Antwort ersuchen.
Nachdem ich selber Mediator bin und in der Liste des OBDS als eingetragener Mediator aufscheine, würde es mich sehr interessieren, inwieweit die Familienrichter- und -richterinnen, die in einem wirklich höchst sensiblen Feld tätig sind, auch über eine Mediationsausbildung verfügen. Denn: Wenn Sie ansprechen, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass Menschen in diesem Bereich tätig sind, die eine hohe Ausbildung haben, eine gute Qualität haben, dann gilt für mich genau in diesem Bereich das Erfordernis einer Kombination zwischen einem abgeschlossenen juristischen Studium mit Berufserfahrung und einer Mediationsausbildung, weil ich sehe, wie wichtig es ist, dass da nicht nur Richtersprüche gefällt werden, sondern Schritte bereits vorher gesetzt werden, die einen mediativen Charakter haben.
Die Menschen legen die Verantwortung in die Hand des Richters/der Richterin, und die sollen dann darüber entscheiden. Und dann haben sie eigentlich überhaupt keinen Einfluss mehr auf den Ausgang des Verfahrens. Wenn sie aber selber am Mediationsverfahren teilnehmen, haben sie bis zum Abschluss des Mediationsverfahrens nach wie vor Einfluss auf den Ausgang des Mediationsverfahrens. Und da ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass verstärkt nicht nur SozialarbeiterInnen und PsychologInnen zum Einsatz kommen, sondern auch Menschen, die eine Mediationsausbildung, einen Studienabschluss haben, nicht irgendeinen Schnellsiederkurs irgendwo, sondern wirklich ein Studium abgeschlossen haben.
Mich würde es interessieren, wie viele es unter den Familienrichterinnen und -richtern, die jetzt schon tätig sind beziehungsweise neu aufgenommen werden, gibt, die in Kombination das Studium zum Mediator haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Posch-Gruska.)
13.54
Präsident Georg Keuschnigg: Frau Bundesministerin, bitte.
13.54
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Zum Namensrecht: Gegenstand der nun vorliegenden Regierungsvorlage waren die namensrechtlichen Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus waren Änderungen des Namensrechts kein Thema bei dieser Reform. (Bundesrat Schreuder: Das ist die Antwort?) – Ja, wir haben die namensrechtlichen Änderungen im ABGB vorgenommen, und das haben Sie ohnehin vor sich liegen. (Bundesrat Schreuder: Das ist ja unglaublich! – Bundesrätin Mühlwerth: Nein, das passt schon!) Was ist da unglaublich? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)
Wie gesagt, ich spreche jetzt über dieses Familienrechtspaket, das eben auch einen Teil enthält, der sich mit dem Namensrecht beschäftigt und somit den namensrechtlichen Änderungen im ABGB. Das war eben Thema dieses Familienrechtspakets und der hierin enthaltenen namensrechtlichen Regelungen.
Nun zur Mediation: Wir haben vorgesehen – ich habe es bereits angesprochen –, dass künftig Familienrichter und Familienrichterinnen auch ein Erstgespräch betreffend Mediation anordnen können. Wenn sie der Meinung sind, dass hier eine Mediation zielführend ist, sollen sie in Zukunft eben auch die Möglichkeit haben, Mediation anzuord-
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