BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 101

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nen. Wir werden natürlich beobachten, wie das in Anspruch genommen wird und wie sich das entwickeln wird. Ich gebe Ihnen schon recht, dass es gerade bei der Media­tion wichtig ist, dass entsprechend qualifizierte Personen, Personen eben mit einer ent­sprechenden Ausbildung diese Mediationen im Familienbereich vornehmen, weil es sich, wie ich vorhin bereits angesprochen habe, um einen sehr sensiblen Bereich han­delt.

Aber was ich Ihnen nur empfehlen kann, ist, dass Sie sich wirklich einmal an einem der vier bereits bestehenden Standorte der Familiengerichtshilfe anschauen, wie die dort arbeiten. Das ist wirklich spannend, die leisten sehr gute Arbeit. Es gibt einen Standort in Wien, einen Standort in Leoben, in Amstetten und in Innsbruck. Die Erfahrungen, die dort bisher gesammelt wurden, sind wirklich sehr interessant. Uns ist es natürlich auch wichtig, dass die Qualität, die wir dort aufgebaut haben, auch beim Ausbau der weiteren Standorte sehr wohl mitberücksichtigt und auch beibehalten wird. Also wir wollen hier wirklich höchste Qualität im Bereich der Familiengerichtshilfe, denn es soll ja tatsächlich eine Unterstützung der Familienrichter und Familienrichterinnen sein, und es soll ja auch den betroffenen Eltern und Kindern geholfen werden. Das steht im Vor­dergrund, und dazu stehen wir natürlich. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57


Präsident Georg Keuschnigg: Es liegt mir dazu keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.57.139. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugend­gerichtsgesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (1991 d.B. und 2089 d.B. sowie 8846/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


13.57.33

Berichterstatter Christian Füller: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichts­gesetz 1988 und das Bewährungshilfegesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Ich danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


13.58.06

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhö-


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