BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 102

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rerinnen und Zuhörer! Bei diesem Strafvollzugsgesetz geht es unter anderem auch um die Haftvariante der Fußfessel. Ich möchte mich eigentlich auf dieses Thema be­schränken, und zwar geht es um die Hafterleichterung in Form der Fußfessel bei Se­xualstraftätern, die ich ganz dezidiert ablehne.

Es wurden zwar Nachbesserungen im Gesetzestext vollzogen. Diese Nachbesserun­gen ermöglichen aber nach wie vor die Fußfessel für Sexualstraftäter, die es ihnen erlaubt, weiterhin sozusagen auf freiem Fuß zu leben, anstatt dass sie hinter Gitter kommen.

Ich bin der Meinung, dass wir ein Rechtssystem brauchen, das sicherstellt, dass in solchen Fällen Gefängnisstrafen nicht durch Fußfesseln ersetzt werden können. Ich möchte ein klares Bekenntnis dazu, dass in Österreich Opferschutz vor Täterschutz gilt.

Ich glaube, Sie haben sicher auch Verständnis dafür, dass es da in der Bevölkerung ei­nen großen Aufschrei gibt, denn die Bevölkerung hat für solche Hafterleichterungen keinerlei Verständnis. Und vor allem empfinde ich es den vergewaltigten Opfern ge­genüber fast als Hohn oder als einen Schlag in deren Gesicht, wenn man solchen Tä­tern Hafterleichterungen in Form von Fußfesseln gewährt, denn ein Opfer bleibt in so einem Fall ein Leben lang ein Opfer. Wir von der FPÖ akzeptieren keine solchen Schwachstellen im Gesetz.

Es wurde auch die Verfassung als ein Hinderungsgrund für eine Ausnahmeregelung bei den Fußfesseln herangezogen. – Das Gegenteil ist der Fall: Der Verfassungsge­richtshof hat nachgewiesen, dass die Verfassung keinen Hinderungsgrund darstellt.

Mittlerweile weiß auch jeder, dass leider Gottes bei diesen Sexualstraftätern ein sehr hohes Rückfallpotenzial besteht. Diese Straftäter begehen ihre Taten rücksichtslos, indem sie lediglich ihre eigene Lust befriedigen wollen, den Opfern Schmerzen zufü­gen, die ihnen egal sind. Wir fordern schlicht und einfach, dass bei solchen Delikten ei­ne Fußfessel in Zukunft gänzlich aus dem Gesetz auszuschließen ist. Wer sich an Kin­dern und Frauen vergeht, gehört hinter Gitter und nicht sozusagen auf freien Fuß. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch auf eine Entschließung der Vorarlberger Landesregierung hinweisen, die erfreulicherweise einstimmig angenommen wurde und die da lautet, dass „diese Verschärfungen in bestimmten Fällen (etwa bei einer mögli­chen Gefährdung von Minderjährigen, in Fällen häuslicher Gewalt bzw. bei Sexualde­likten) nicht ausreichend" erscheinen, so wie das im Moment im Gesetz vorgesehen ist.

Außerdem besagt diese Entschließung: „Aus Sicht des Landes Vorarlberg darf ein Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest bei einem Strafvollzug auf­grund strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Un­mündiger generell nicht in Betracht kommen () Es wird daher gefordert, dass die An­ordnung des elektronisch überwachten Hausarrestes () im Rahmen des verfassungs­rechtlich Zulässigen – ausgeschlossen wird.“

Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Chance sollten wir wahrnehmen, dieses Gesetz noch einmal überdenken und ihm heute keine Zustimmung erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.02


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


14.02.44

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren! Umstellung auf die Anforderungen der Gesellschaft – das ist ein Thema, das uns vom vorigen Tagesordnungspunkt zum jet-


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