BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 103

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zigen Tagesordnungspunkt begleitet, denn es geht darum, auch auf Umstellungen, auf die Anforderungen der Gesellschaft dementsprechend zu reagieren.

Demzufolge findet, wie gesagt, der vorhergehende Tagesordnungspunkt hier nahezu seine Fortsetzung. Denn: Mit den vorliegenden Gesetzen wird auch eine Rechtsgrund­lage für eine Neuentwicklung im Strafvollzug geschaffen. Bestehende Regelungen im Strafvollzug wurden in wesentlichen Bereichen angepasst an die aktuellen Fragen und Problembereiche in der Gesellschaft, die es zu lösen galt. Nämlich: Bereiche, die un­terschiedlich emotional diskutiert wurden und die trotz der getroffenen Lösung – wie wir aus dem Redebeitrag meiner Vorrednerin ja heraushören konnten – auch weiterhin emotional diskutiert werden und auch weiterhin zu diskutieren sein werden.

Ein wesentlicher Punkt war aber trotz alledem in der bisherigen Diskussion, dass im Begutachtungsverfahren auf erhobene Bedenken massiv und ausreichend, umfassend eingegangen und auch entsprechend auf solche Bedenken reagiert wurde.

Ein Gesetzespaket mit vielen Inhalten: Der Bereich der Auslandseinsätze von Angehö­rigen des Justizressorts oder auch Angehörigen aus der Gerichtsbarkeit war neu zu regeln, vor allem in diese Richtung, dass eben auch Angehörige des Justizressorts, aus der Gerichtsbarkeit und dem Strafvollzug die Unterstützung einer funktionierenden Justiz in Krisengebieten sichern sollen.

Änderungen in der Bewährungshilfe, bezogen auf die Entschädigung ehrenamtlicher Bewährungshelfer: ein kleiner, aber sehr wichtiger Bereich in diesem Verfahren. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen flexible Einsatzmöglichkeiten von Bewäh­rungshelfern in der Bewährungshilfe erzielt werden.

Ein großer Bereich war auch die Videoüberwachung in den Anstalten unter Beachtung des Datenschutzes. Hier wurde sehr stark auf den Datenschutz eingegangen – ein Thema, das natürlich auch dem Thema Sicherheit entsprechend Rechnung trägt, und auch Rechnung getragen hat. Die Videoüberwachung erhöht sicherlich das Sicher­heitsgefühl, sei es das der Bediensteten, sei es das der Besucher oder jener, die auch nur zeitweise in den Anstalten arbeiten. Gleichzeitig erhöht sich aber auch die Bewe­gungsfreiheit der Insassen, und die Leitungen der Anstalten werden demnach ermäch­tigt, die Videoüberwachung zum Einsatz zu bringen. Sie müssen es aber nicht. – Das ist ein ganz wichtiger Bereich.

Der Bereich des elektronisch überwachten Hausarrests wurde von der Kollegin Mi­chalke bereits angeführt und ausführlich erläutert. – Meine Ansicht ist natürlich nicht die deinige, aber das war schon ein Bereich, der in jüngster Zeit Thema einer aus­führlichen medialen Berichterstattung war und natürlich auch deshalb sehr, sehr emo­tional diskutiert wurde.

Es ist nun einmal Tatsache, dass diese Möglichkeit bereits seit 1. September 2010 be­steht und diese Möglichkeit nun wesentlich verschärft wurde. Jetzt daraus zu schlie­ßen, dass Täterschutz vor Opferschutz geht, finde ich schon ein wenig gewagt, da es genau jene emotionelle Komponente ist, die der Lösung wahrscheinlich nicht näher­kommen wird. Und die vorliegenden Änderungen in der Strafprozessordnung und im Strafvollzug zielen vor allen Dingen auf eine Verschärfung der Bewilligungsvorausset­zung für den elektronisch überwachten Hausarrest ab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist also nicht ungefährlich, die Diskussion vorrangig dahin gehend zu führen, gesellschaft­liche Entwicklungen und Phänomene hauptsächlich über die strafrechtliche Komponen­te zu klären oder in den Griff zu bekommen. Ich glaube, die Politik und die Gesellschaft werden sich vermehrt die Frage stellen müssen, was denn zu tun ist, um solche Phä­nomene überhaupt zu verhindern.

 


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