BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 104

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Insgesamt wird die ÖVP dem Paket die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.08


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


14.08.36

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser Gesetzesvorlage auch nicht unsere Zustimmung erteilen, aber mit anderen Hintergrün­den und Argumenten, als sie die FPÖ vorgebracht hat. (Zwischenruf des Bundesra-
tes Perhab.)

Die Bewilligungsvoraussetzung und das Verfahren über den Vollzug einer Freiheits­strafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests sollen als Reaktion auf einen in den Medien heftig kritisierten Fall abgeändert werden. Bei Sexualdelinquenten soll es zukünftig zusätzliche Voraussetzungen geben, damit elektronische Überwachung gewährt werden kann.

Wurde der Täter wegen bestimmter Sexualdelikte verurteilt, so muss er die Hälfte der Freiheitsstrafe, mindestens jedoch drei Monate verbüßt haben, bevor der elektronisch überwachte Hausarrest überhaupt in Betracht kommt. Darüber hinaus muss in allen Fällen einer Verurteilung wegen eines Sexualdeliktes oder eines sexual motivierten Gewaltdeliktes eine qualifizierte, günstige Prognose gegeben sein, dass der Rechts­brecher den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen werde. Darüber hinaus soll den Opfern in diesen Fällen ein Anhörungsrecht eingeräumt werden.

Während die rechten Parteien eben generellen Ausschluss von Sexualstraftätern bei der Vollzugsform der elektronischen Überwachung einfordern, üben Strafrechtsprofes­soren, Rechtsanwaltskammer oder Richtervereinigung heftige Kritik an dieser Novelle, und auch verfassungsrechtliche Bedenken sind aus unserer Sicht gegeben.

Der Anlassfall darf aus unserer Sicht nicht verharmlost werden, da gibt es überhaupt keine Diskussion. Und wir wissen, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir sind aber auch überzeugt, dass die hastige Änderung des Sexualstrafrechts durch die Justizministerin weder zur Wiedergutmachung an den Opfern beiträgt noch zu einem Mehr an Si­cherheit führt. Im Gegenteil: Es ist damit zu rechnen, dass der erste Sexualstraftäter, dem die Fußfesseln verwehrt werden, versuchen wird, die vorliegende Novelle beim VfGH wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufzuheben. Und dann stehen wir nach einem Jahr oder länger wieder an dem Punkt, wo wir jetzt sind.

Genau aus diesen Gründen werden wir dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.11


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


14.11.22

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit zwei Jahren gibt es in Österreich die Möglichkeit der Fußfesseln. Zirka 1 100 Personen hatten diese Fuß­fesseln schon, derzeit sind es 200, und von diesen 1 100 Personen waren 20 Sexual­straftäter. – So viel zu den Fakten und Zahlen, die ich mir herausgesucht habe.

Ich bin prinzipiell der Meinung, dass es eine Anlassgesetzgebung ist und dass wir das wahrscheinlich besser überlegen hätten sollen. Ich glaube aber, dass dieser Schritt mit den Verschärfungen, die jetzt darin enthalten sind, schon wichtig und richtig ist. Im Fall Salzburg – der ja in den Medien war und überall bekannt wurde – war es so, dass die-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite