BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 105

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ser Vergewaltiger ja noch keinen einzigen Tag im Gefängnis war. Mit dieser Neurege­lung ist es so, dass ein Sexualstraftäter nur dann die Fußfessel bekommen kann, wenn er zumindest die Hälfte seiner Strafe schon im Gefängnis abgesessen hat. Hier ist ganz sicherlich ein Fehler passiert, das ist aber jetzt mit diesem Gesetz geändert wor­den.

Es ist auch so, dass es mit diesem Gesetz jetzt die Möglichkeit gibt, dass die Opfer von Sexualstraftaten ein Äußerungsrecht haben. Ich glaube, dass das auch sehr, sehr wichtig ist. Und es ist nicht nur das Äußerungsrecht verankert, sondern auch eine kos­tenlose Prozessbegleitung. Das heißt, sie werden auch gestützt, wenn sie darüber re­den wollen. Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt ist, damit wir hier auch für die Opfer etwas tun.

Die neue GPS-Fußfessel wird auch so ausgestattet sein, dass man wirklich zu 100 Pro­zent sagen kann, wo sich der Täter oder die Täterin befindet, und dass hier wirklich alle Auflagen, die gegeben wurden, eingehalten werden. Daher glaube ich, dass dieser Schritt mit diesen Verschärfungen wichtig und auch richtig ist.

Was ich sehr wohl bekrittle, ist, dass wir jetzt schon in Österreich einen Strafrahmen haben, mit dem wir eigentlich die Sexualstrafdelikte bei Weitem mehr bestrafen könn­ten, als es zurzeit passiert. Es ist so, dass in Österreich bei Vermögensdelikten we­sentlich härtere oder längere Strafen als bei Sexualdelikten ausgesprochen werden. Ich bin der Meinung, dass, wenn dieses Strafausmaß nicht ausgenutzt wird, damit auch gleichzeitig von den Richterinnen und Richtern mittransportiert wird, dass dies ei­gentlich gar keine so schlimme Tat war – also eine Verharmlosung dieser Sexualstraf­tat. Und ich denke, dass hier schon längst etwas hätte passieren können und dieser Unterschied sehr wohl aufgehoben hätte werden können.

Zu bedenken ist aber auch, und das hat der Kollege vorhin schon gesagt: Wir haben ein gesellschaftliches Problem. Die Sexualstraftäter sind ein gesellschaftliches Pro­blem, und wir werden dieses Problem nicht nur alleine im Strafrecht lösen können. Es braucht hier ganz sicherlich auch therapeutische Möglichkeiten. Man wird sich auch in­tensiver mit der Situation der Opfer auseinandersetzen müssen. Diese Frau in Salz­burg – ich habe über diesen Fall nur in den Medien gelesen, das heißt, ich habe keinen Kontakt zu dieser Frau – hat sich in erster Linie darüber beklagt, dass der Täter überhaupt keine Einsicht gezeigt hat, eine Straftat begangen zu haben, und dass diese Schadensrückzahlungen an sie überhaupt nicht oder sehr, sehr spät geflossen sind. Wenn ich hinhöre, was die Opfer zu sagen haben, denke ich, dass wir jetzt mit diesem Schritt, diese Fußfessel – das habe ich schon alles gesagt – nach der Hälfte des Straf­ausmaßes herzugeben, wahrscheinlich den richtigen Weg gehen.

Frau Ministerin, Sie haben ja über die Medien angekündigt, dass 2015 überhaupt eine Veränderung, Verbesserung erfolgen soll. Ich glaube, dass es vorher eine intensive Diskussion über das Strafgesetzbuch geben sollte und wir uns hier wirklich effektiv ein­bringen und schauen sollten, dass das ein gutes Ergebnis und keine Anlassgesetzge­bung mehr wird.

Aber meine Fraktion wird diesem Gesetz natürlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.15


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


14.15.45

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klar ist: Der Umgang mit Sexualstraftätern


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite