BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 114

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bei 1,1 Prozent des Werts des eingetragenen Rechts. Dem gegenüber steht dann der Aufwand in keiner Relation, denn die 1 500 € im Verhältnis zu in Wirklichkeit einer hal­ben Stunde Arbeit, das steht in keiner Relation, und wir wissen, ein Grundbuchrechts­pfleger erledigt im Jahr 2 800 bis 3 000 Tagebuchzahlen.

Da besteht also ein Missverhältnis, und das beweisen auch die Zahlen, die hier vorlie­gen, nämlich dass Österreich bei der Justiz beziehungsweise bei den Gerichten einen Finanzierungsgrad von 110 Prozent aufweist, und im Europadurchschnitt liegt dieser bei 22 Prozent. Diese Zahlen sprechen also eine eindeutige Sprache: Man hebt hier unter dem Vorwand, eine Gebühr einzuheben, in Wirklichkeit ja doch eine Steuer ein, und diese Steuer soll jetzt auch noch erhöht werden.

Da frage ich mich überhaupt, ob es notwendig ist, dass man diese Änderung jetzt auch mit einer Gebührenerhöhung einhergehen lässt. Wieso überlegt man sich nicht ganz einfach ein völlig anderes System? (Bundesrat Mag. Klug: Das ist nicht der Kern­punkt!) Im Firmenbuch bildet auch nicht das Stammkapital oder das Grundkapital, das eingetragen wird, die Bemessungsgrundlage. Also ich denke, man sollte hier doch überlegen, ob man nicht eine Systemumstellung vornimmt.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren, Frau Minister, zusammengefasst: Die­ses Gesetz wird keinen Bestand haben, das lässt uns der Verfassungsgerichtshof durch seinen Präsidenten wissen. Die Selbstberechnung aus dem Gesetz herauszu­nehmen ist ein Fehler. Der Einsatz an Kosten und Personal wird steigen, und Kosten­beamte bei Gericht, das sage ich noch einmal, sind keine Sachverständigen für Lie­genschaftsbewertungen. Und ich denke, man sollte da grundsätzlich eine Systemum­stellung andenken, eine andere Art der Gebührenberechnung einführen. – Wir werden dieses Gesetz hier ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.45


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


14.45.52

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Den einen oder anderen Kritikpunkt, den mein Vorredner gebracht hat, wird man teilen können, ich glaube aber – das muss ich auch dazusagen – betreffend die Kritik, die der Verfassungsgerichtshof zuletzt an der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer getätigt hat, nicht, dass er damit ge­meint hat, dass er die sachliche Differenzierung der Familie aufheben wird. Das ist zwar, wie Sie richtig sagen, auf ORF.at gestanden, aber das hat Präsident Holzinger nicht gesagt.

Der Herr Präsident hat gesagt – und das hat auch der Verfassungsgerichtshof judiziert, auch in dem bereits auf der Homepage veröffentlichen Erkenntnis –, dass die unsachli­che Differenzierung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb wegzufallen hat. (Zwischenrufe der Bundesräte Mag. Klug und Brückl.) Das ist, kurz gesagt, der Succus – weiter vertiefen will ich das jetzt nicht, weil wir hier natürlich keine Jus-Vor­lesung machen, sondern weil wir hier über die Grundbuchsgebührennovelle reden.

Daher heißt das nicht, dass wir mit dem, was wir heute beschließen, sehenden Auges in das aufgeklappte Messer des Verfassungsgerichtshofes hineinlaufen, das tun wir nicht. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Ich möchte aber schon eines anmer­ken – Frau Kollegin Mühlwerth, ich rutsche jetzt kurz mit meinen Ausführungen sicher in Ihre Richtung, Sie werden also hoffentlich begeistert nicken, wenn ich Ihnen Folgen­des sage –: Natürlich werde ich als Anwalt schon ab und an von folgendem Problem geplagt, wenn ein jüngeres Paar zu mir kommt und Eigentum schaffen und sich ein Einfamilienhaus kaufen will.

 


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