Ein Reihenhaus in keiner übermäßig prächtigen Lage, sage ich, ist heute mit etwa 300 000 € zu finanzieren. Wenn mich das Paar fragt, was es denn für Nebenkosten gibt, muss ich ihm Folgendes sagen: Na ja, da sind zunächst einmal 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer – das sind 10 500 € –, dann gibt es 1,1 Prozent Eintragungsgebühr – das sind noch einmal 3 300 €; damit marschiere ich schon Richtung 14 000 € bis 15 000 € –, und wenn ihr Pech habt und ihr müsst auch noch ein Pfandrecht eintragen, weil die Bank eben sagt, dass sie auch ein bisschen Sicherheit haben will für die 100 000 € bis 150 000 €, die ihr fremdfinanzieren wollt, dann kommen noch einmal 1,2 Prozent dazu.
Ich spreche daher hier schon die Warnung aus, dass wir das Beschaffen von Wohnraum, wenn sich einer für Eigentum entscheidet, nicht in dieser Weise unbotmäßig verteuern dürfen. Und ich sage auch eines dazu: Wenn man sich das prozentuell anschaut – und ich bewege mich jetzt bei 300 000 €; das ist nichts, was sich nur irgendwelche Superreichen leisten können –, dann belasten wir Wohnraumbeschaffung und Eigentumserwerb in einer Art und Weise, wie ich es nicht für richtig halte.
Kollege Brückl, ich pflichte Ihnen auch in dem Punkt bei, dass es eine schwierige Sache ist, die Gebühr prozentuell zu bemessen. Wir haben richtigerweise in einer guten Zusammenarbeit zwischen Justiz, Finanzbehörden, aber auch den Gerichten mit dem elektronischen Rechtsverkehr, mit FinanzOnline etwas geschaffen, das wirklich eine große Hilfe in der Abwicklung ist und von dem ich auch glaube, dass sich die Republik selber sehr, sehr viel Geld erspart, weil sie gewisse Tätigkeiten – sage ich jetzt einmal salopp – ausgelagert hat auch an die Schriftenverfasser, an die Notare, an die Rechtsanwälte.
Da sollten wir schon vorsichtig sein, dass wir keinen gegenteiligen Effekt auslösen, dass wir also mit FinanzOnline wieder aufhören, weil es natürlich Verfahrensdauern mit sich bringt, die nicht gut sind. Wir sollten also ein Auge darauf haben, dass dieses System weiter gut funktioniert.
Ich habe denjenigen, die bei mir die Berechnung haben wollten, denen ich sagen sollte, wie viel es kostet, nicht dazugesagt, dass es hier herinnen Bundesräte gibt, die der Meinung sind, dass man das noch ein bisschen höher besteuern sollte. – Das habe ich nicht getan, weil ich glaube, dass, wenn ich Grunderwerb versteuere, an und für sich 13 000 € bis 15 000 € genug sind, Herr Kollege Schennach, wenn ich so an die ersten Tagesordnungspunkte und die Erfindung neuer Steuern denke. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) Ich habe das nicht dazugesagt, denn es reicht ohnehin, wenn man es mit 15 000 € belastet.
Dass es nicht noch teurer wird – und vor allem nicht teurer wird im unentgeltlichen Erwerb für Familien und für kleine Unternehmen –, das ist etwas ganz Entscheidendes und das ist der positive Succus dieser Gesetzesvorlage, darum habe ich auch kein Problem, dem zuzustimmen. Trotzdem muss ich sagen, man könnte einmal eine Vision ins Auge fassen – aber das betrifft jetzt auch nicht nur Sie, Frau Ministerin –, hier im Zuge der Reparatur bis Mai 2014 in der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage – das ist also nicht unmittelbarer Fachbereich der Justiz – umzudenken. Aufgetragen worden ist, dass man dort versuchen sollte, systematisch vorzugehen und vielleicht einmal einen anderen Ansatzpunkt anzudenken – und es gibt andere, als Einheitswerte anzuheben; es gibt durchaus fantasievollere Lösungen in diesem Bereich. – Das sollten wir, glaube ich, gemeinsam versuchen.
Dieser Gesetzentwurf ist insofern richtig, als er – und das ist jetzt auch noch ein Punkt –, wie ich glaube, nicht jeden zweiten Akt betreffen wird, sondern mehr Akte betreffen wird. Er wird die Familien, die übergeben, betreffen, und er wird die Unternehmen, die übergeben, betreffen. (Bundesrat Mag. Klug: Das ist der Punkt! – Zwischenruf des Bundesrates Brückl.) Und wir haben die, die es am Schlimmsten treffen wür-
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