BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 172

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wenn das nicht mehr funktioniert, und fragen: Wie kann es das geben, dass jemand so etwas macht, ohne dass das auch bestimmten Reglementierungen unterworfen ist? Und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, wenn Sie die Firma GEA anspre­chen.

Was Hohenau und die Bohrungen anbelangt, kann ich Ihnen nichts sagen, weil wir – in dem Fall die Vollziehung – damit nicht befasst oder davon berührt sind. Das muss der­jenige erklären, der das macht, ich nehme an, Sie meinen die OMV; ich weiß es nicht. Die OMV hat ganz klare Regelungen, wie man vorzugehen hat, was Probebohrungen anbelangt. Ich nehme nicht an, dass sie sich darüber hinwegsetzt, aber das ist mit der OMV und mit den lokalen Behörden abzuklären. Das hat mit uns jetzt in dem Sinne nichts zu tun.

Ich darf mit ein paar Elementen abschließen, die meiner Meinung nach schon wichtig sind: Neben der Gründergesinnung und dem EPU-Teil gibt es jetzt auch ein paar Ver­besserungen im Sozialversicherungsrecht, aber es ist ja auch der Vergleich zu sehen: Wie liegen denn unsere Klein- und Mittelbetriebe im europäischen Vergleich? – Dazu hat ja auch die Kommission eine Bewertung abgegeben und hat gesagt, Österreich liegt überdurchschnittlich gut, was den Small Business Act, nämlich die zehn Grund­sätze der europäischen KMU-Politik anbelangt.

Wir liegen sehr gut, etwa was den Vorrang der KMUs anbelangt im Bereich Zugang zur Finanzierung, im Bereich Qualifikation und Innovation, im Bereich Umwelt, im Bereich Internationalisierung. Beispielsweise liegt der Anteil der österreichischen KMUs, die in Nicht-EU-Länder exportieren, mit 5,5 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt von 3,9 Prozentpunkten.

Das ist eigentlich der maßgebliche Aspekt, dass die österreichischen Klein- und Mittel­betriebe durchaus im internationalen Gefüge nicht nur mithalten können, sondern dass sie eigentlich im ganz positiven Vorderfeld an der Spitze agieren, natürlich das eine oder andere noch tun müssen, aber im Endeffekt eine Struktur haben, um die uns an­dere beneiden.

Abschließend das Beispiel, wer uns beneidet: Frankreich. Der französische Botschaf­ter – ich glaube, ich habe es sogar schon einmal angesprochen – ist gekommen und hat gefragt: Wie schafft Österreich die Zusammenarbeit von Großbetrieben und Klein­betrieben und die Struktur? Denn in Frankreich hat man alles relativ zentral, relativ viele Großbetriebe, keine Kleinbetriebe. Die Strukturdaten und die Wirtschaftsdaten sind in Österreich wahrscheinlich nicht nur deswegen besser. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Pisec.)

18.33


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen.

18.33.3023. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1908 d.B. und 1963 d.B. sowie 8851/BR d.B.)

 


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