BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 173

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Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen nunmehr zum 23. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

 


18.33.50

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Der Bericht des Ausschusses für Familie und Ju­gend über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 18. De­zember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


18.34.36

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zuhause! Der Beschluss, den wir heute fällen können, macht bundesweit das möglich, was in der Ostregion, in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, be­reits eingeführt und getestet wurde, nämlich ein TOP-Jugendticket für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrlinge als Ergänzung und Ausweitung zur schon bestehen­den Schüler- und Lehrlingsfreifahrt.

Das bedeutet eine Entlastung für die Familien, etwa dahin gehend, wenn Kinder nicht nur einen Schulweg von A nach B zurückzulegen haben, sondern einmal auch zum oder vom anderen Elternteil in die Schule pendeln oder von den Großeltern, und auch, wenn es darum geht, dass Bahnfahrten im Rahmen von Schulausflügen nicht mehr ex­tra gezahlt werden müssen.

Es bringt auch ein Plus an Mobilität und Selbständigkeit für die älteren Schülerinnen und Schüler, die alleine unterwegs sind, auch für Lehrlinge, die damit Freizeitwege, etwa zum Fußballtraining, zur Vereinsstunde, zum Einkaufen oder zu Freunden erledi­gen können. Und es bringt ein Mehr an Freizeitmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien, die mit dem Ticket auch in der Freizeit, an Wochenenden gemeinsam unterwegs sein können.

In der Ostregion – ich habe es vorhin schon erwähnt – wird das schon getestet. 60 € kostet das Ticket, also umgerechnet 5 € im Monat, und bedeutet freie Fahrt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Das sind in Niederösterreich zirka 40 € Aufzah­lung zur bisherigen einfachen Schülerfreifahrt.

Das Ticket kommt gut an, weil es auch gut überlegt und gut verhandelt wurde zwi-
schen den Landesregierungen, den Landeshauptleuten und dem Herrn Bundesminis­ter. 270 000 Tickets wurden allein schon mit dem heurigen Schulanfang in Wien, Nie­derösterreich und dem Burgenland verkauft und kommen auch in der Verwendung sehr gut an.

Mit einer Zustimmung heute machen wir es gemeinsam möglich, dass es dann eine gesetzliche Grundlage gibt, damit aus dem Familienlastenausgleichsfonds eine Pau­schalabgeltung an die Verkehrsverbünde, an die Verkehrsbetriebe geleistet werden kann. Für den Fonds bedeutet das keine Mehrkosten, sondern, wenn man so will, nur eine technische Umstellung.

Mit dieser Zustimmung machen wir es auch möglich, dass ein TOP-Jugendticket in an­deren Bundesländern eingeführt wird. Ich weiß, dass es da in vielen Bundesländern


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