BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 177

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anbelangt, wäre das auch dort noch eine Möglichkeit, wäre ein Hintergrund für be­stimmte Einsparungen. Und wir müssen ja damit rechnen, was die Bundesländerum­setzungen anlangt, dass wir nicht mehr ohne Zusatzkosten über die Runden kommen.

Der VOR hat eine von der Größenordnung andere Konstellation, und dort war es mög­lich, das Gleiche zu machen, was vorher der Fall war. Wir rechnen mit Mehrkosten, wenn wir das auf ganz Österreich ausrollen, von etwa 20 Millionen € und müssen das auch so aufteilen, dass uns die Länder da einen Teil dazuzahlen. Da sind wir gerade in Verhandlungen, weil es doch so sein soll, dass in allen Bundesländern dann überall derselbe Betrag für die jeweils Betroffenen gilt – also nicht in einem Land über 100 € und im anderen Land 96, sondern unser Ziel wären die 60 €.

Wir sind da in recht guten Gesprächen mit Oberösterreich, auch mit Tirol. Mit Kärnten haben wir ja schon einen Versuch laufen. Also wir werden das mit den meisten Bun­desländern so ausrollen, und ich hoffe, dass dann auch in Vorarlberg eine ähnliche Konstellation besteht. Eine Verpflichtung, das dann zu machen, besteht nicht. Aber ich habe aufseiten der Betroffenen bemerkt, dass es kaum Maßnahmen gibt, die ähnlich gut ankommen wie das, was die Eltern einfach als Erleichterung spüren.

Frau Kollegin, wir haben ja schon einmal darüber geredet, und auch im Nationalrat ist das Thema angesprochen worden, wer alles noch in diese Kategorie der erweiterten Begünstigten hineinfallen soll. In dem Fall, was die Personen mit Einschränkungen an­belangt, verhandelt das Bundessozialamt ohnedies die Problematik und wird das wahr­scheinlich gelöst.

Auf der anderen Seite, wenn es darum geht, was den Bedarf anbelangt, neben der Li­nie noch ein zusätzliches Angebot zu haben, das werden wir nicht machen. Wir werden nicht zusätzliche Linien einbauen können, denn dieses Angebot ist sowieso gratis, und die Karte kann darüber hinaus jeder kaufen. – Also da tun wir uns schwer, eine Ver­besserung zu bewerkstelligen. Ähnliches gilt aber auch für den studentischen Bereich.

Unser Ziel geht einmal dahin: Wir wollen jetzt ausrollen auf ganz Österreich mit Ange­boten mit 60 €, und eventuell die Gruppen noch erweitern – aber nicht in Richtung der Studenten, weil das vom Gesamtumfang nicht finanzierbar ist. Wir haben das erst 1996 abgeschafft. Die Kosten waren 130 Millionen €. Wünschenswert wäre es allemal. Ich habe bei Diskussionen schon von Junglehrern die Forderung gehört, warum für diesen Bereich nicht ebenfalls diese Regelung gilt, weil man ja ebenfalls fahren muss.

Daher auch der Hinweis, dass wir natürlich eine Art Orientierung hin zum öffentlichen Verkehrsmittel vornehmen, insbesondere für junge Leute, damit eine Art Gewöhnung eintritt: Was man im jungen Alter tut, macht man dann auch, wenn man berufstätig ist. – Dieser Gedanke ist natürlich auch vorhanden.

Ich möchte Sie aber zeitmäßig nicht länger strapazieren. Es gäbe noch einiges zu sa­gen. Ich freue mich über die wahrscheinliche Zustimmung, möchte mich, da das wahr­scheinlich der letzte Redebeitrag hier in diesem Jahr ist, auch herzlich bei Ihnen für die faire Diskussion bei allen Sitzungen bedanken und wünsche Ihnen alles Gute für die Feiertage und vor allem auch für 2013. (Allgemeiner Beifall.)

18.49


Präsident Georg Keuschnigg: Herr Bundesminister, auch dir einen herzlichen Dank für die Teilnahme an dieser Debatte im Bundesrat, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch, Gesundheit und Wohlergehen im neuen Jahr! Alles Gute!

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Einstimmigkeit der Fall. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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