BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 178

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18.51.0324. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektions­gesetz 1993 geändert werden (1983 d.B. und 2024 d.B. sowie 8854/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dazu den Herrn Bundesminister für Soziales Rudolf Hundstorfer sehr herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Bitte um den Bericht.

 


18.51.39

Berichterstatter Reinhard Todt: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzge­setz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Danke für den Bericht und den Antrag.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


18.52.22

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der Österreichische Ge­sundheitsmonitor weist darauf hin, dass fast 40 Prozent der ArbeitnehmerInnen psy­chisch stark belastet sind. Hauptbetroffene von psychischen Belastungen sind nicht, wie wir es oft vermuten, leitende Angestellte oder LehrerInnen, vielmehr sind es Bau- und FabriksarbeiterInnen sowie Kassen- und Reinigungskräfte. Diese leiden stark un­ter Zeitdruck, monotonen Arbeitsabläufen und unsicheren Zukunftsaussichten. Starke psychische Beeinträchtigungen haben 39 Prozent der ArbeiterInnen, gegenüber 28 Pro­zent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und 27 Prozent der Angestellten.

Leistungsdruck und Wirtschaftskrise lassen die Zahl der psychisch belasteten Arbeit­nehmerInnen ansteigen. Mehr als eine Millionen Betroffene – das sind 29 Prozent aller Beschäftigten in Österreich – sind als psychisch höher belastet einzustufen.

Belastungsfaktoren sind unter anderem: Stressempfinden, Druck, Demotivation, Gefühl der Erschöpfung, widersprüchliche Arbeitsaufgaben, Arbeitsverdichtung, unangemes­sene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit, unangemessene Wiederho­lungen immer gleicher Arbeitsvorgänge, Informationsmangel, auf der anderen Seite auch der Informationsüberfluss, Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, Flexibilisierung, häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlusten, isoliertes Arbeiten ohne soziale Kontakte – und diese Liste ließe sich noch endlos fortsetzen.

Seit 1994 hat sich die Zahl der Krankenstandstage wegen psychischer Erkrankungen fast verdreifacht. Körperliche Folgen daraus sind dramatisch: 75 Prozent haben Mus­kelverspannungen und/oder Rückenschmerzen, 67 Prozent fühlen sich erschöpft, 62 Pro­zent leiden unter Kopfschmerzen, 58 Prozent haben Schlafstörungen und 53 Prozent werden von Nervosität geplagt. – Für die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgeset­zes war es daher allerhöchste Zeit. Die Evaluierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist ein Muss geworden. Durch verstärkte Prävention am Arbeitsplatz soll


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