der Zunahme von arbeitsbedingten Beeinträchtigungen und Erkrankungen sowie Invaliditätspensionen aufgrund psychischer Erkrankungen gegengesteuert werden.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber bei der Präventivbetreuung neben Sicherheitsfachkräften und ArbeitsmedizinerInnen sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch ArbeitspsychologInnen zu beschäftigen haben, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation. Die vorliegende Regelung wird nach Einigung der Interessenvertretungen – von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen – dahin gehend ergänzt, dass an mehreren Stellen die Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont wird und ArbeitspsychologInnen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beizuziehende Fachleute nunmehr ausdrücklich genannt werden.
Aufgabe der ArbeitspsychologInnen ist die Durchleuchtung der Arbeitsprozesse und eine Beurteilung von Arbeitsplätzen, um Ursachen psychischer Erkrankungen zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu erreichen. Ziel dabei ist auch die Vernetzung von Arbeitsinspektion, Sicherheitsfachkräften, ArbeitsmedizinerInnen, ArbeitspsychologInnen und BetriebsrätInnen, was nicht verpflichtend ist, allerdings aufgrund der Gesetzesänderung ein klares Signal an die Arbeitgeber abgibt, sich intensiver mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen auseinanderzusetzen. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Diese Gesetzesänderung kann zu gesünderen Arbeitsplätzen beitragen, aber weitere Schritte müssen folgen, zum Beispiel eine Arbeitszeitverkürzung, Reduktion der Überstunden und einiges mehr.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle unter anderem vor, den Strafrahmen für die Nichtbefolgung von Auflagen der Arbeitsinspektion um 15 Prozent zu erhöhen. Unternehmen, die sich nicht an bescheidmäßige Vorschreibungen halten, droht demnach künftig im Wiederholungsfalle eine Verwaltungsstrafe von bis zu 16 659 €. – Ich bin froh darüber, dass dieses Gesetz zustande kommt und vor allem auch, dass es den Strafrahmen erhöht hat.
Noch eine Bemerkung dazu in diesem Zusammenhang: Ich bin über jede Verbesserung im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz froh, denn in letzter Zeit, wenn man über die Grenzen hinaussieht, merkt man, was ArbeitnehmerInnenschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bedeuten. Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass innerhalb von vier Tagen in drei Fabriken in Bangladesch ein Brand ausgebrochen ist, dort mehr als 300 Beschäftigte in Firmen verbrannt sind, weil die Tore zugesperrt waren und die Menschen nicht herauskonnten.
Da das nicht der einzige und letzte Fall ist, sondern in letzter Zeit noch mehrere Firmen abgebrannt sind und wir mittlerweile in einem halben Jahr mehr als 600 Tote in diesem Zusammenhang zu beklagen haben, glaube ich, dass es notwendig und sinnvoll ist, darüber nachzudenken, ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen letztendlich nicht nur bei uns einzuhalten, sondern ich ersuche hier jene Unternehmen und Unternehmungen, die weltweit agieren, auch darauf zu achten, dass Unternehmen und Unternehmungen nicht nur hier in Österreich Sicherheitsbestimmungen zum Teil vorbildlich einhalten, sondern dass diese auch im internationalen Bereich mit berücksichtigt und auch dort eingehalten werden. Und ich appelliere an die Verantwortlichkeit von uns selbst als Konsumenten und Konsumentinnen, letztendlich auch hin und wieder zu hinterfragen, wie es denn um den Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Ausland steht.
Meine Fraktion wird daher diesen Schutzbestimmungen, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, gerne ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)
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