BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 183

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Die vorliegende Novelle betrifft im Wesentlichen – außer dem Kompetenzzentrum zur einheitlichen Begutachtung – nur das ASVG-System, was im Grunde die Selbständi­gen, die Beamten und so weiter wiederum nicht erfasst.

Und jetzt zu den Stellungnahmen – und damit wir es ein bisschen komplexer –:

Da sieht zum Beispiel die Wiener Landesregierung „einen Rechtsanspruch auf Rehabi­litationsgeld für Personen vor, deren Pensionsantrag mangels dauernder Invalidität bzw.“ – beziehungsweise – „Berufsunfähigkeit abgelehnt wird, bei denen jedoch be­scheidmäßig das Vorliegen einer vorübergehenden Invalidität bzw. einer Berufsunfä­higkeit im Ausmaß von mindestens sechs Monaten festgestellt wird.

§ 84 B-KUVG“ – also das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – „nor­miert, dass die Bestimmung (...) auch auf Bedienstete (...) anzuwenden ist. (...) In der Kranken- und Unfallversicherung“ sind, so nicht eine Ausnahme nach gewissen Para­graphen gegeben ist, „Bedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden versichert, deren Dienstverhältnis auf einer dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 gleichartigen landesgesetzlichen Regelung beruht“. Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien würden demnach zu Leistungen verpflichtet sein, die den Leistungen nach dem Berufs-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz zumindest gleichwertig sind.

„Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht jedoch (...) vor, dass ein Kostenersatz für die Leistung von Rehabilitationsgeld an die ,Versicherungsanstalt‘ nur für ,nach die­sem Bundesgesetz krankenversicherte BezieherInnen von Rehabilitationsgeld‘ zu er­folgen hat. Damit ist ein Kostenersatz für die Vertragsbediensteten der Stadt Wien, die Mitglieder der KFA sind, ausdrücklich ausgeschlossen.“

So geht das eigentlich weiter, sodass letzten Endes der Arbeitgeber, die Stadt Wien, diesem Gesetzentwurf als Arbeitgeber keine Zustimmung erteilen kann.

Und hier noch eine Stellungnahme der Bundesarbeitskammer, die vielleicht auch nicht unbeachtet bleiben sollte:

„Die BAK“ – die Bundesarbeiterkammer – „unterstützt zwar die Intention des Entwurfs, die Zahl der Invaliditätspensionen durch eine Reform des Invaliditäts- und Rehabilita­tionsrechts zu senken, ist aber keineswegs (...) mit der konkreten Umsetzung einver­standen. Aufgrund der zwischen dem AMS, den Pensionsversicherungsträgern und den Krankenkassen geteilten Zuständigkeiten bei der Vollziehung von neuen Leis­tungen (...) entstehen Schnittstellen, die aufwändige Verwaltungsabläufe und für die Betroffenen statt Verbesserungen Belastungen durch Leistungskürzungen und Rechts­schutzdefizite mit sich bringen. Die BAK“ – die Bundesarbeiterkammer – „stimmt die­sen Verschlechterungen nicht zu.“

Wenn man vom Bundesland Wien spricht, dann ist es jedenfalls so, dass man ja auch, was die anderen Bundesländer anlangt, mit diesen gleichgeschaltet ist. Das geht hi­nein bis in das Mindestsicherungsgesetz, wo nicht alle rechtlichen Rahmenbedingun­gen berücksichtigt sind.

Zu den Fragen: Wurde dieser Kritik nun in der Gesetzesvorlage Rechnung getragen? Wurden die beschriebenen Stellen repariert? – Nein, weil Bundesminister Hundstorfer dort keinen Handlungsbedarf sieht.

Ich denke, dass dieser Handlungsbedarf durchaus gegeben ist, und aus diesem Grun­de wird die freiheitliche Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stadler: Sensationell!)

19.13


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


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