BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 182

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Präsident Georg Keuschnigg: Es liegen hiezu keine Wortmeldungen mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.06.2725. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpoli­tik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeit-und-Gesund­heit-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kran­ken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Nacht­schwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert wer­den (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 – SRÄG 2012) (2000 d.B. und 2028 d.B. sowie 8826/BR d.B. und 8855/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen somit zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte um den Bericht.

 


19.06.44

Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeit-und-Gesund­heit-Gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Nachtschwerarbeitsge­setz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert werden (Sozialrechts-Än­derungsgesetz 2012).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pirolt. 10 Minuten sind eingestellt, aber das kann auch unterschritten werden. – Bitte.

 


19.08.15

Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 ist ja von der In­tention her als Gesetzentwurf durchaus in Ordnung, nämlich Menschen durch rechtzei­tige berufliche und medizinische Rehabilitation länger gesund im Erwerbsleben zu hal­ten und auf diese Weise das faktische Pensionsalter zu erhöhen. Es gibt auch einige Maßnahmen im Bericht, die durchaus positiv zu bewerten sind, wie zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation und Verbesserungen für Personen, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstätig sind.

 


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