BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 181

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Gesetz greifen jetzt natürlich weiter und wollen versuchen, die psychischen Belastun­gen zu erfassen und einem Gesetzestext zuzuführen.

Ich glaube, dass das durchaus auch Probleme aufwerfen wird, denn wie man weiß, ist ja eine gebrochene Hand relativ leicht medizinisch festzustellen, aber bei psychischen Belastungen und Erkrankungen tut man sich insgesamt sowieso sehr schwer. Und da ist natürlich auch darauf zu achten, dass die Arbeitgeber nicht, lassen Sie es mich so sagen, in die Bredouille kommen und vielleicht hin und wieder als Sündenböcke hinge­stellt werden, selbst wenn sie nichts dafür können.

Interessanterweise ist es schon so, dass bereits heute Jugendliche nicht mehr ganz gesund in das Arbeitsleben eintreten. Sie haben ein Defizit in der Motorik und ähn­lichen Dingen, weil sie in der Schule kein Turnen mehr haben und weil sie allgemein zu wenig Bewegung machen. Und wenn man sich dann noch anschaut, dass sie sich zum Teil selbst Gefahren aussetzen – dass man in Diskotheken erstaunlicherweise Lärm ohne Ende aushalten kann, aber am Arbeitsplatz einem gleich einmal alles zu viel wird –, dann versteht man halt die Welt auch nicht wirklich.

Deswegen glaube ich, dass das Gesetz ein guter Schritt einer Weiterentwicklung ist. Es ist wahrscheinlich nicht die letzte Änderung, aber jedenfalls ist es eine Verbesse­rung für die Arbeitnehmer. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.04


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.04.15

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin Kemperle, danke für die Sachverhaltsdarstel­lung. Ich glaube, du hast uns damit viel an Wiederholungen erspart.

Prinzipiell finden wir es begrüßenswert, dass jetzt durch diese Novelle die psychischen Belastungen auch im Arbeitnehmerschutz ihren Niederschlag finden – sprich: dass sie einmal erwähnt werden, dass angesprochen wird, dass es sie gibt, dass sie definiert werden. Wie Kollegin Kemperle sehen auch wir das als ersten Schritt, denn es ist der­zeit leider noch nicht so, dass das auf einer gleichberechtigten Ebene mit den Ar­beitsmedizinern und den anderen Sicherheitsfachkräften in der Prävention verankert ist. Insofern lässt sich da noch einiges verbessern – und wir würden uns gerne an­schließen, wenn verbessert wird.

Ich möchte nur zu diesem Übergang vom „kann“ zum „muss“ sagen, dass das auch insofern ein bisschen Bedeutung hat, dass ich denke, wenn es gerade im Arbeitsleben einmal so etwas gibt wie: Es gibt eine Arbeitspsychologin und das ist selbstverständ­lich!, dann wird sich vielleicht auch das Selbstverständnis der Österreicherin und des Österreichers ein wenig ändern. Derzeit ist es bei uns ja schon so, dass es ganz nor­mal ist, dass die Leute massenhaft Schmerztabletten, Kopfwehtabletten und Sonstiges in sich hineinstopfen, aber wenn es einmal darum geht, über Dinge, die einen belasten, zu reden und vielleicht zu einem Therapeuten zu gehen, dann ist man in Österreich nach wie vor eher noch nicht so hoch angesehen, denn nur die Verrückten gehen zum Therapeuten oder zur Psychologin.

Insofern denke ich, dass es auch in dieser Hinsicht ein Zeichen ist, wenn man das im Arbeitsleben verankert und es im Berufsleben normal ist, dass es dort eine Psycholo­gin gibt, mit der man reden kann, wenn es irgendwo ein Problem gibt und die sich des­sen annimmt. Vielleicht kann das auch in der Gesellschaft einiges bewirken.

Darum: Danke für die Änderung, und wir hoffen, dass sie bald noch ein Stück weiter­geht. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.06

 


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