BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 185

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heitsfaktor vorhanden ist. Aber ich glaube, es gibt gute Chancen, diese Institutionen so zusammenzuspannen, dass sie zukünftig auch genau dieses Problemfeld erfassen, insbesondere – und das ist ja nicht gerade unbeachtlich – reden wir von rund 8 500 In­validitätspensionistinnen und -pensionisten jährlich. Ein Viertel dieser I-Pensionen sind unbefristet. Wenn ich das abzähle, ist das eine durchaus nicht nur interessante Ziel­gruppe, sondern auch sozialpolitisch eine beachtenswerte Erneuerung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch der Meinung, dass wir ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben insbesondere deshalb möglichst vermeiden sollten, weil natürlich, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, unglaublich viel an Humankapital verloren geht. Gerade viele, viele Jahre an in einer Branche erworbenem Wissen sollte möglichst auch so lange es geht in der Branche erhalten bleiben. Also viele, viele so­zialpolitische, wirtschaftspolitische, wenn man so will, Überlegungen, die hier im So­zialrechts-Änderungsgesetz neu angesprochen werden, die wir auf neue Art zu be­trachten versuchen.

Insofern bin ich der Meinung, dass es sich zweifelsohne um keine einfache Regie­rungsvorlage in einem sehr sensiblen Bereich gehandelt hat, aber um eine sehr, sehr tolle Ausarbeitung, die gemeinsam geschaffen wurde.

Zu guter Letzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf einen Um­stand aufmerksam machen, der im Zuge der politischen Debatte des Nationalrates ge­lungen ist. Da spreche ich konkret den sogenannten § 16 Urlaubsgesetz mit der Pfle­gefreistellung an: Ich glaube, dass wir mit dieser Modifizierung der Pflegefreistellung jenen geänderten Lebenskonkreta Rechnung tragen, von denen wir 2012 und 2013 aus­gehen müssen.

Wir haben diese sogenannte Pflegefreistellung auch für Patchworkfamilien erreicht, da­rüber hinaus auch für leibliche Eltern, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und dann auch eine Klarstellung hinsichtlich der Begleitung in die Krankenanstalt, also für einen Krankenhausaufenthalt. Das hat uns in der arbeitsrechtlichen Beratung immer wieder Detailprobleme gemacht.

Ich freue mich, dass wir auf diese konkreten Veränderungen in der Gesellschaft, bei den Familienkonstellationen sozialpolitisch reagieren, indem wir ein modernes Arbeits­recht, eine moderne Sozialpolitik an den Tag legen. Und ich möchte mich in diesem Zusammenhang ganz ausdrücklich auch bei unserem Sozialminister bedanken.

Liebe Kollegin Winzig, ich habe versucht, mich jetzt wieder ein bisschen in der Kern­kompetenz zu betätigen. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.20


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


19.20.31

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde gesagt, Kollege Klug hat schon ausgeführt, dass die Invaliditätspension ab dem Jahrgang 1964 schrittweise abgeschafft und durch das System der Rehabilitation in der Krankenversi­cherung und beim AMS ersetzt wird.

Das ist eine Idee, die wir, meine Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat, schon vor längerer Zeit immer wieder zur Sprache gebracht haben. Diese Änderung ist begrü­ßenswert und hat auch den Vorteil, dass sich verwaltungstechnisch und auch statis­tisch die Möglichkeit ergibt, dass das effektive Pensionsantrittsalter quasi mit einem Schlag deutlich angehoben wird, nämlich um 16 bis 18 Monate.

Wir haben auch immer gefordert, etwas zu ändern, da die Rehabilitation im Pensions­bereich nicht optimal angesiedelt ist. Was wir aber kritisieren, ist die Umsetzung – Kol-


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