lege Klug hat das auch kurz angesprochen. Das Zusammenspiel zwischen PVA, AMS und so weiter ist noch nicht ausgereift, da gibt es sicher noch Optimierungsbedarf.
Wo ich auch große Kritik anbringen möchte, ist der folgende Bereich: Was ist zum Beispiel mit jenen, die keinen Berufsschutz haben? – Die fallen ja eigentlich da nicht hinein, denn wenn man keinen Berufsschutz hat, kommt man nicht in diese Maßnahme hinein, und es gibt halt sehr viele, die keinen Berufsschutz haben, weil sie nichts gelernt haben.
Schauen wir uns die Zahlen genau an! Wer geht denn in Frühpension oder wer stellt die meisten Anträge? – Hand aufs Herz, das sind jene, die eine schlechte Ausbildung haben, die gerade einmal einen Pflichtschulabschluss haben oder die vielleicht der deutschen Sprache nicht besonders mächtig sind, die stellen dann einen Antrag auf Frühpensionierung, weil sie de facto kaum vermittelbar sind.
Die Wirtschaft braucht zwar Leute, aber qualifizierte Leute, und so werden sie dann in diesem Kreis herumgeschickt, damit die Zeit vergeht und das reguläre Pensionsantrittsalter näher heranrückt. Für diese Leute gibt es aus meiner Sicht nach wie vor keine Lösung.
Wie gesagt, der Schritt geht in die richtige Richtung, jedoch das Zusammenspiel zwischen AMS und PVA und den Rehabilitationszentren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicher noch optimierungsbedürftig. Aus diesem Grund und auch aus einigen Gründen, die Kollege Pirolt angesprochen hat, werden wir dem unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.23
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.
19.23
Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde schon von meinen Vorrednern gesagt: Der Schwerpunkt des Sozialrechts-Änderungsgesetzes bei der Invaliditätspension ist, dass künftig medizinische und berufliche Rehabilitation im Mittelpunkt stehen. Das ist wichtig und richtig.
Es wird in Zukunft erhöhtes Arbeitslosgeld, plus 25 Prozent, oder erhöhtes Krankengeld geben, um da die entsprechenden Schritte einzuleiten, denn es ist unerträglich, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in letzter Zeit immer wieder vertröstet wurden, indem es geheißen hat, dass sie zwar für diesen Beruf nicht mehr geeignet sind, es aber den Ersatz als Portier oder Telefonist gibt – diesen Beruf hat es jedoch nie und nimmer mehr gegeben. Deshalb ist diese Maßnahme, glaube ich, der richtige Schritt.
Ein zweiter Punkt dieser Novelle ist, dass die Berufsfeuerwehr unter das Nachtschwerarbeitsgesetz fallen. Auch das ist sehr wichtig.
Zum dritten Punkt, der Pflegefreistellung von Pflegeeltern und von Eltern von Kindern in stationärer Behandlung bis zum 10. Lebensjahr, wurde auch schon gesprochen. Auch das ist wichtig.
Es ist das ein gutes Paket für die Familien, ein gutes Paket für die Arbeitnehmer, die es nicht so leicht haben, die invalid sind, und daher können wir dieser Gesetzesnovelle mit bestem Wissen und Gewissen zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.25
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
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