Im Zusammenhang mit dem österreichischen Arbeitsmarkt heißt es unter „Ziele und Aufgaben“ im Arbeitsmarktförderungsgesetz:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung und zur optimalen Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes beizutragen.“
Das geschieht im Wesentlichen mit dem AMS, das aber gleichzeitig auch ein fürchterlich holpriger Verband ist und im Prinzip teilweise an der realen Wirtschaft des Arbeitsmarktes vorbeiarbeitet. Das ist einfach zu spüren. Deshalb gibt es ja Gott sei Dank private Unternehmer und Arbeitskräfteüberlasser, die in diesen Bereichen zum Teil mehr Erfolg haben und bessere Erfolge aufweisen können. (Zwischenruf des Bundesrates Todt.) Ich habe das auch schon in der letzten Plenarsitzung gesagt, auch die Arbeitskräfteüberlasser werden so überwacht, dass sie sich keine Blitzer mehr leisten können. Das geht nicht mehr, lieber Herr Kollege.
Faktum ist, das Arbeitsmarktservice verwendet enorme Mittel, um Menschen in Bereichen zu schulen, für die sie nicht geeignet sind. Das wird immer wieder festgestellt, und darauf muss man auch immer wieder hinweisen. Stattdessen würden wir aber Förderungen brauchen, die direkt bei der Wirtschaft ankommen, wo man Menschen quasi im System learning by doing hinschickt und diese Leute dann den Job mit der Hände Arbeit vor Ort erlernen. Einfach nur am Schreibtisch etwas zu lernen und nach drei Monaten dann eine umgeschulte Arbeitskraft für die Wirtschaft zu haben, ist aufgrund der heutigen Komplexität undenkbar.
Der Arbeitsmarktbericht beschäftigt sich auch mit der Situation der Frauen. Wenn gerade von Ihrer Seite ständig gejammert wird, dass die Frauen im Einkommensbereich wesentlich hinter den Männern herhinken, dann muss ich schon einmal feststellen, dass, wenn ich eine Frau anstelle, diese bei mir in der Firma gleich viel verdient wie ein Mann. Ich habe noch nie gehört, dass es zwei Kollektivverträge gibt, einen für den Mann und einen anderen für die Frau, das geht auch nicht. Der Unterschied resultiert dann daraus, dass vielleicht jemand einen Halbtagsjob annehmen muss. Das sollte jetzt aber deshalb nicht auf die Erwerbsquote oder zumindest auf die Einkommensquote heruntergebrochen werden. Es wird ja zum Teil auch frei ausgesucht.
Die Arbeitsintegration ist ein weiterer Punkt – wir sind ja vorher beim Invaliditätsgesetz gewesen. Es ist ja auch so, dass sich Unternehmer massiv schwer tun, Menschen, die zum Teil benachteiligt sind, in Dienstverhältnisse zu bringen. Das zwängt den Unternehmer praktisch so weit ein, dass er, wenn er ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, damit auch sehr große Verantwortung übernimmt und vor allem Gefahr läuft, dass er auch dann, wenn es nicht wirklich funktioniert, das Arbeitsverhältnis nicht so einfach auflösen kann. Auch das ist ein manifestes Problem für die Wirtschaft, da man in diesem Fall auf momentane Situationen nicht leicht reagieren kann.
Da ich die Arbeitsintegration angesprochen habe: Es gibt auch noch das Thema der Asylanten. Dieses ist da drinnen überhaupt nicht berücksichtigt. Und da muss ich schon feststellen, dass das Asylantenproblem mit dem Nicht-Arbeiten-Können (Bundesrat Todt: Das Innenministerium ist dafür zuständig! Das hatten wir schon!) Ja, ja, aber es ist trotzdem auch eine arbeitsmarktrelevante Angelegenheit, Herr Kollege. Es wird ja trotzdem nicht anders möglich sein, als dass diese Menschen, sobald sie in Österreich sind, auch dem Arbeitsmarkt zugeführt werden. Es kann doch nicht sein, dass wir, wenn Asylverfahren über Jahre dauern, Menschen vom Arbeitsmarkt einfach ausschließen. Das ist nicht in Ordnung, solange die Verfahren laufen. Da haben wir ein absolutes Problem. Ich habe in meiner Stadtgemeinde auch Quartiergeber für Asylanten, und die Stimmung ist fürchterlich schlecht, wenn diese Menschen über Jahre nicht arbeiten dürfen. (Bundesrat Mayer: Ich habe mir immer gedacht, ihr wollt sie ausweisen!) – Das hat damit nichts zu tun.
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