Auch die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Hacklerregelung, für die Korridorpension und die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer sind keine populären Maßnahmen, die gesetzt wurden. Es muss aber zu einer Verringerung der Zahl jener, die diese Pensionen in Anspruch nehmen, kommen. Diese Maßnahmen sind notwendig, waren notwendig und sind ein guter Schritt unter der Ägide unseres Bundesministers Hundstorfer. Dieser Schritt dient auch zur finanziellen Absicherung im Sozialbereich.
Im Bereich des Pflegegeldes kam es in den Jahren 2011 und 2012 ebenfalls zu großen Änderungen zum Wohl der zu Pflegenden. Die Zugangskriterien zu den Pflegestufen 1 und 2 wurden geändert. Gleichzeitig wurde der Auszahlungsbetrag bei Pflegestufe 6 erhöht. Die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz wurde dahin gehend geändert, dass neben den ärztlichen Sachverständigen auch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheit und Pflege für die Begutachtung im Bereich des Pflegegeldes herangezogen werden können. Die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenzen wurden von den Ländern auf den Bund übertragen, und damit wurde das Pflegegeld auf den Bund konzentriert.
Weiters wurde 2011 der Pflegefonds eingerichtet und jetzt auch klargestellt, dass dieser Pflegefonds steuerfinanziert bleibt. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Entscheidung.
Des Weiteren wurden wichtige Qualitätsmerkmale in der Pflege eingeführt, um die hohen Qualitätsstandards zu sichern. Im Rahmen der Qualitätssicherung in häuslicher Pflege erfolgten insgesamt bereits mehr als 100 000 Hausbesuche, etwa 20 000 davon im Jahr 2011.
Mit den neuen Qualitätsindikatoren wird die Qualität der häuslichen Pflege anhand objektiver und intersubjektiv nachvollziehbarer Parameter beurteilt.
Einen Meilenstein in der österreichischen Seniorenpolitik stellt der Bundesseniorenplan für Seniorinnen und Senioren dar. Er ist eine zukunftsweisende Grundlage für die Arbeit für die ältere Generation und soll der Herstellung, Wahrung oder Hebung der Lebensqualität aller älteren Menschen dienen. Die Vertreter des Seniorenrates waren im Ministerium aktiv in die Erstellung eingebunden.
Eine der wichtigsten Grundlagen des Dokuments ist der Forderungskatalog des Österreichischen Seniorenrates mit Schwerpunkt auf Integration aller Alters- und Bevölkerungsgruppen.
Der Seniorenplan umfasst alle Lebensbereiche. Er ist aktuell und gleichzeitig visionär, nicht nur der demographische Wandel, sondern auch die neuen Lebenswelten älterer Menschen werden durch ihn berührt.
Dadurch, dass der Plan keine tagespolitischen Forderungen enthält, sondern nur richtungsweisend wirken will, geht seine Bedeutung weit über die Gegenwart hinaus. Die unterschiedlichen Bedingungen des Lebens älterer Menschen und die subjektive Einschätzung dieser Bedingungen werden nicht nur dargestellt, sondern mit konkreten umsetzbaren Appellen an die Politik und Gesellschaft verbunden. – Ein Plan, der im Bereich der europäischen und auch der internationalen Seniorenpolitik einzigartig ist, ein Plan, um den man uns beneidet.
Ein wesentlicher Punkt im Hinblick auf Seniorenpolitik ist aber auch die Freiwilligenarbeit. Freiwilligenarbeit bedeutet speziell für ältere Menschen nicht nur einen Dienst am anderen, sondern auch einen Dienst an sich selbst. Gerade Menschen, die nicht in einen familiären Verband integriert sind, und auch Menschen, denen der Übergang in die Pension Probleme bereitet, bietet sich so die Chance, sich sozial in neue Gefüge zu integrieren.
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