BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 206

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nungslegungs-Kontrollgesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Bericht des Finanzausschusses, über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzie­rungsförderungsgesetz 1981 geändert wird, liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich kom­me gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum letzten Bericht des Finanzausschusses, über den Beschluss des Na­tionalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhr­förderungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


20.38.40

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein Kon­volut von sechs Tagesordnungspunkten, und ich werde versuchen, in möglichster Kür­ze übergeordnet zusammenzufassen.

Tagesordnungspunkt 29 betrifft die Errichtung eines Bundesfinanzgerichtshofes. Es ist sicherlich sinnvoll, dass eine weitere Instanz dazukommt. Verwunderlich ist nur – ob­wohl es einen Allparteienbeschluss hier im Haus gegeben hat –, dass die Bestellung nicht gemäß oder analog dem Bundesverwaltungsgerichtshof erfolgt, sondern auf Be­stellung des Finanzministeriums. Oktroyierte Richter können sicherlich Fähigkeiten ha­ben, das ist keine Frage, aber ein öffentliches Hearing, der Rahmen einer Anhörung wäre uns Freiheitlichen angenehmer gewesen. Daher können wir diesem Gesetzt nicht zustimmen.

Die Tagesordnungspunkte 30 bis 32 darf ich zusammenfassen. Da geht es vor allem um die Finanzmarktaufsicht, die wir bei der letzten Bundesratssitzung schon behandelt haben. Ich habe mir damals erlaubt, darauf hinzuweisen, sehr geehrter Herr Staatsse­kretär, dass die Finanzmarktaufsicht mit immer weiteren Problemfeldern, Aufsichts­funktionen beauftragt wird.

Letztes Mal waren es die OTC-Produkte, die viel zu weit gefasst worden sind. Jetzt sind es weitere Sachen, die sie übernehmen soll: Das Treibhausgasemissionszertifikat soll beaufsichtigt werden, und dann vor allem für die kapitalmarktorientierten Betriebe die Jahresabschlüsse. Dies wäre eigentlich Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers, weil ja


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