BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 211

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Zwei weitere Punkte, die wir ablehnen, denen wir also nicht zustimmen werden, sind das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz und das Ausfuhrförderungsgesetz, und zwar einfach aus folgendem Grund: Es werden hier Grenzen für Haftungen weiter er­höht. Es werden vor allem auch bei Großprojekten Grenzen für die Einholung von Begutachtungen und Stellungnahmen von NGOs erhöht, und zwar von 200 000 auf 500 000 €.

Es ist bekanntlich so, dass gerade bei der Ausfuhrförderung oft auch Projekte indirekt mitgefördert werden, die nicht unbedingt in unserem Interesse sind, sprich, die nicht unbedingt umweltfreundlich sind und die auch bei den Menschenrechten nicht unbe­dingt Vorzeigeprojekte sind. Zusätzlich wäre vielleicht auch noch ein Manko – wobei es das allein nicht wäre, das kommt öfter vor –, dass es keine Begutachtung dieser Ge­setzesvorlage gegeben hat, weil es in der Begutachtung vielleicht doch zu viel Kritik gegeben hätte.

Eine Vorlage, der wir zustimmen werden – die ich aber, so wie auch die FPÖ, schon sehr kritisch sehe –, ist das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz. Da ist die Rede von dieser Bilanzpolizei. Auf die Nachfrage im Ausschuss, wie denn das mit diesem Verein funktionieren soll, den die Finanzmarktaufsicht bestellt, um diese börsennotierten Un­ternehmen zu prüfen, war die Auskunft irgendwie noch sehr schwammig. Ich habe den Eindruck gehabt, eigentlich weiß man noch nicht so genau, wie das dann funktionieren kann.

Meiner Meinung nach ist auch die Finanzierung dieser Prüfungen ein bisschen eigen­artig bis schwammig. Sprich, 7 500 € soll jedes Unternehmen bezahlen, und 10 000 € soll jedes Mitglied in dem Verein, der dann prüfen soll, bezahlen. Ob das wirklich sinn­voll ist oder ob dann nur die Großen zum Zug kommen, wird sich zeigen. Stimmt, das wird sich zeigen, deswegen werden wir auch zustimmen.

Ein Problem, das sich auch noch zeigen wird, ist die Veröffentlichung der Fehler, die da gefunden werden könnten. Es wäre ja schön, würden keine Fehler gefunden wer­den, aber es werden wahrscheinlich Fehler gefunden werden. Die Veröffentlichung die­ser Fehler ist eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestimmung, sprich, es ist auch ein bisschen schwammig und ein bisschen latschert.

Insofern werden wir zwar zustimmen, weil es prinzipiell natürlich schon ein Fortschritt ist, wenn ein zweites Mal geprüft wird. Aber im Prinzip habe ich den Eindruck, dass der Ablauf dieser Prüfungen und vor allem der Ablauf der Beauftragungen dieser Vereine, die es noch nicht gibt, noch nicht so wirklich durchdacht ist. Wir werden sehen, wie es ausgeht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.58


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Lindinger zu Wort. – Bitte.

 


20.58.29

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Es ist schon sehr vieles gesagt. Ich werde mich bemühen, in kurzen Worten zu­nächst zum Thema Bundesfinanzgericht Stellung zu nehmen.

Mit der Schaffung eines Bundesfinanzgerichtes, das den Unabhängigen Finanzsenat mit 1. Jänner 2014 ablösen oder ihm folgen wird, wird die zweistufige Verwaltungsge­richtsbarkeit auch in Abgabenangelegenheiten des Bundes vollzogen. Es wird also dem Steuerzahler dienen, der Gerechtigkeit, und jene, die sich von der Finanz unge­recht behandelt fühlen, werden dort ihre Klagen einbringen können.

Was den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten betrifft, dient dieses Gesetz der Kontrolle. Die Finanzmarktaufsicht soll in Zukunft genau die Regeln für den Zertifi­katshandel am Markt festlegen.

 


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