BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 215

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Abschließend vielleicht noch zu einem Punkt, nämlich zur Schaffung der Finanzgerich­te: Das ist auch eine Verwaltungsreform, die den Vorgaben der Menschenrechtsbe­stimmungen entspricht, indem sie unabhängige Gerichte auch in diesem Bereich schafft.

In der Diskussion ist so der Eindruck entstanden, als würde die Präsidentin oder der Präsident des Bundesfinanzgerichts, das es ja dann ab 2014 sein wird, jetzt einfach so bestellt worden sein, nach dem Gutdünken des Ministeriums. Nein! Es ist erstens eine Behörde, die auch überprüft, ob das, was das Ministerium beziehungsweise die Fi­nanzämter als Bescheide ausgestellt haben, rechtens ist. Es handelt sich also auch um die Kontrolle der Arbeit des Finanzministeriums im weiteren Sinne. Natürlich hat es ein Hearing gegeben bei der Bestellung der jetzt amtierenden Richter. Daher wird man sich auch bei einer zukünftigen Bestellung, wann immer die sein wird, in zehn Jahren oder so, natürlich an diesen transparenten Vorgangsweisen orientieren. Das möchte ich schon dazusagen, damit nicht der Eindruck entsteht, als wäre jetzt einfach nur so bestellt worden, sondern es ist selbstverständlich mit Hearing, unter Anwendung all dieser Bewerbungsverfahren, bestellt worden.

Es würde mich freuen, wenn Sie zu diesen vielen Punkten Ihre Zustimmung geben würden beziehungsweise Ihre Nichtzustimmung nicht zum Ausdruck bringen würden – es ist ja in Wahrheit das Entscheidungsprozedere im Bundesrat, keinen Einspruch zu erheben. Das würde mich also sehr freuen. Wir kommen dann noch zu wirtschaftspoli­tisch ebenfalls wichtigen Punkten, nämlich Außenhandel, Doppelbesteuerung und der­gleichen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz geän­dert wird.

Ich ersuche abermals jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben, um ein Handzeichen. – Das scheint Stimmeneinhelligkeit zu sein. Ich stelle Stim­meneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zu Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungslegungs-Kontroll­gesetz erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird.

 


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