BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 216

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsför­derungsgesetz 1981 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. De­zember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.15.5335. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 betreffend die steu­erlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaf­ten öffentlichen Rechts“ geändert wird (2096/A und 2098 d.B. sowie 8828/BR d.B. und 8865/BR d.B.)

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen (1916 d.B. und 2100 d.B. sowie 8866/BR d.B.)

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend Protokoll zwi­schen der Republik Österreich und Rumänien und Zusatzprotokoll zur Abände­rung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1934 d.B. und 2101 d.B. sowie 8867/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 35 bis 37 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 35 bis 37 ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um die Berichte.

 


21.16.53

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Bud­getbegleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausglie­derung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

 


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