BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 217

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum dritten Bericht des Finanzausschusses, über den Beschluss des Natio­nalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Rumänien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. März 2005 in Bukarest unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher auch gleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte.

 


21.19.11

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Abände­rung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien wurde deshalb notwendig, weil es nicht mehr den neuesten OECD-Standards entspricht und deshalb eine Anpas­sung erfordert, was die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft betrifft.

Österreich hat inzwischen über 100 solcher Abkommen zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung beschlossen. Es wird nicht gewollt, dass doppelt besteuert wird, es soll aber auch Steuerumgehung verhindert werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gu­te Handelsbeziehungen, kommt der österreichischen Wirtschaft und Exportwirtschaft zugute und schafft und sichert Arbeitsplätze. Die FPÖ befürchtet zwar leider immer den gläsernen Menschen, hilft damit aber den Steuersündern und Geldwäschern.

Wir machen das ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern diese Abkommen werden ja lau­fend vom Global Forum der OECD überprüft und einem sogenannten Peer Review un­terzogen. Das ist eine regelmäßige Expertenüberprüfung zur Einhaltung dieser Fragen. Es ist also, wie schon gesagt, für uns wichtig, hier eine positive Bewertung zu haben und keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden.

 


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