BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 236

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

22.30.01

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es sehr kurz machen. Zur Familie Esterházy hat Herr Bundesrat Temmel alles gesagt. Zu den Streitereien zwischen der Familie Esterházy und den Ge­meinden im Burgenland möchte ich nichts sagen.

Was die Restitution betrifft – in aller Kürze –: Es ist ja kein Einzelfall, dass diese Res­titution möglich ist. Wir sind hier mit der russischen Seite in sehr gutem Kontakt, daher war es auch möglich, diese 977 Bücher wiederzubekommen.

Wir konnten ja davor auch schon wertvolle Papiere für die Österreichische National­bibliothek wieder erhalten. Auch die Israelitische Kultusgemeinde hat wertvolle Bestän­de wieder zurückbekommen, aber, wie richtigerweise gesagt wurde, sind wir noch nicht am Ende der Arbeit. (Präsident Keuschnigg übernimmt wieder den Vorsitz.)

Jetzt sind wir – vor allem unsere Vertreter in der Botschaft in Moskau, aber auch mit Unterstützung von dritter Seite – sehr bemüht, noch weitere geraubte Kulturgüter wie­der zurückzubekommen. Das Gesprächsklima mit der russischen Seite ist ein sehr gu­tes. Daher bin ich zuversichtlich, dass das nicht das letzte Stück sein wird, das wir hier im Bundesrat behandeln, wenn es um Restitutionen geht.

In diesem Sinne danke ich für die Redebeiträge. Ich nehme an, dass Sie hier einen einstimmigen Beschluss fassen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundes­räten der FPÖ.)

22.31


Präsident Georg Keuschnigg: Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.32.1144. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden (2011 d.B. und 2078 d.B. sowie 8852/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Bitte um den Bericht.

 


22.32.25

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Der Ausschuss für Wissenschaft und For­schung stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmeneinhellig­keit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Danke für den Bericht.

Ich begrüße den Herrn Wissenschaftsminister sehr herzlich hier im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite