22.33
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben heute Vormittag in unseren Postfächern eine OTS der ÖH vorgefunden, die an den Bundesrat appelliert, man möge die Studiengebührennovelle nicht beschließen, denn sie ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.
Untermauert ist das Ganze mit einem Rechtsgutachten von einem der renommiertesten Juristen Österreichs, von Professor Theo Öhlinger, der hier eben mehrere Fragen abhandelt und auch Antworten findet.
Bei den meisten Antritts- und Abtrittsreden der geschätzten Präsidenten und Präsidentinnen des Bundesrates wird unter anderem immer wieder appelliert, wir sollten doch als Länderkammer sehr selbstbewusst auftreten. Wir haben jetzt bei diesem Gesetz, bei diesem Tagesordnungspunkt die Möglichkeit, wirklich selbstbewusst aufzutreten und das dem Nationalrat zurückzuschicken, denn (Bundesrat Tiefnig: Das wollen wir nicht!) – Was tun wir nicht? (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) – Nein.
Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahr 2011 Teile des Universitätsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und gleichzeitig eine Empfehlung zur Reparatur dieser Passagen abgegeben. Der Minister hat dieser Reparatur nie zugestimmt und hat den Universitäten empfohlen, ohne rechtliche Grundlagen Studiengebühren autonom einzuheben. Einige Universitäten sind dieser sehr eindringlichen Empfehlung im Wintersemester 2011/2012 tatsächlich gefolgt. Daraufhin hat die ÖH Studierende unterstützt, diese Studiengebühren bis vor dem Verfassungsgerichtshof einzuklagen. Vor einigen Wochen hat der VfGH dazu ernsthafte Bedenken geäußert und ein Urteil Anfang 2013 in Aussicht gestellt.
Obwohl dieser Vorstoß als verfassungswidrig zu qualifizieren ist, werden ÖVP und SPÖ dem die Zustimmung erteilen. Ich kann nur an euch appellieren, dass wir nicht einem Gesetz die Zustimmung erteilen, von dem wir jetzt schon wissen, dass es höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist.
Da sind wir meiner Meinung nach unglaubwürdig, denn es gibt Probleme auf drei Ebenen. Erstens wird durch dieses Gesetz in ein bestehendes Verordnungsprüfungsverfahren eingegriffen. Zweitens wird der Vertrauensgrundsatz verletzt. Es ist nämlich so, dass, selbst wenn der Verfassungsgerichtshof entscheidet, dass die autonom eingehobenen Studiengebühren unrechtmäßig waren, die betroffenen Studierenden trotzdem Studiengebühren zahlen müssen. Drittens sind dadurch Universitäten, die ziemlich sicher rechtswidrig Gebühren eingehoben haben, im Vorteil. Diejenigen jedoch, die sich nicht vom Minister auf rechtlich dünnes Eis haben treiben lassen, sind im Nachteil.
Und diese Argumente, die ich hier anführe, werden vom Rechtsgutachten von Professor Theo Öhlinger untermauert. Ich selber bin kein Jurist, wie der Großteil hier herinnen auch schon gar keine Verfassungsjuristen sind. Wir haben einige Kollegen, die Juristen sind.
Ich glaube diesem Gutachten von Professor Theo Öhlinger. Ich kann nur wirklich an euch, insbesondere an Kollegin Rausch und an Kollegin Kemperle, die ja zu diesem Tagesordnungspunkt reden werden, den Appell richten, dass wir es bitte zumindest schaffen, dass bei euch nicht alle zustimmen, denn die Bedenken der Studierenden und auch der Menschen, die an den Universitäten tätig sind, sollten und müssen wir ernst nehmen. Dass wir hier ein Umfeld haben, das suboptimal ist, liegt auch ganz klar auf der Hand. Die berechtigten Zweifel der ÖH möchte ich hier noch einmal unterstreichen und auch zur Sprache bringen.
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