BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 238

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Wir von der Fraktion der Grünen werden dem unsere Zustimmung nicht erteilen. Ich bin jetzt einmal gespannt darauf, was Kollegin Rausch dazu sagen wird. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

22.38


Präsident Georg Keuschnigg: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


22.38.15

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wir sind jetzt mittlerweile schon nach der Primetime und dennoch hier, haben aber ein spannendes Thema, zu dem ich gerne Stellung nehmen möchte.

Die Geschichte, warum es zum heutigen Beschluss kommen soll, ist klar und bekannt. Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelung von 2008 betreffend Studienbeiträge auf­gehoben, es gab dann eine Zeit der Rechtsunsicherheit. Das ist ja unbestritten, was das Einheben von Studienbeiträgen betrifft. Heute geht es nicht darum, etwaige rechts­widrige Zustände, die mit der individuellen Einhebung der Studienbeiträge an den ein­zelnen Unis bestanden hätten, zu beenden, aus unserer Sicht, aus meiner Sicht, aus der Sicht auch vieler juristischer Experten gab es da nie Rechtswidrigkeit, aber es gab Rechtsunsicherheit.

Ziel der heutigen Regelung ist es, diese Rechtsunsicherheit rückwirkend, aber auch pro futuro zu beenden und möglich zu machen, dass wieder alle Universitäten von be­stimmten Personengruppen Studienbeiträge einheben können, nämlich von jenen, die länger als die Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemester brauchen, von außeror­dentlichen Studierenden und von Studierenden aus Drittstaaten, wobei Letztere, dort, wo es zumutbar ist, auch die doppelte Höhe des Beitrages von 363,36 € zahlen sollen. Das ist die Grundlage des heutigen Beschlusses.

Uns allen ist das Schreiben bekannt, das mein Kollege Efgani Dönmez vorhin ange­sprochen hat. Dazu möchte ich sagen, dass das, was die ÖH da schreibt, nur eine Mei­nung von vielen ist und dass das Papier, auf dem Gutachten gedruckt sind, auch ge­duldig ist. Uns allen ist bewusst, dass die jetzige ÖH-Führung ganz eindeutige Ab­sichten verfolgt: Es ist klar, dass man dort keine Studienbeiträge will. Und wenn man Beiträge nicht will, dann kann man ein Gutachten auch so lesen, dass dieses Gutach­ten besagt, dass das problematisch wäre.

Ich möchte nur eines sagen: Es gibt mehrere Rechtsmeinungen zu diesem Thema, klar ist aber eine Rechtswidrigkeit, die aufgetreten ist, und deshalb stelle ich die Glaubwür­digkeit der ÖH-Führung auch im Namen vieler Studierender, die mich darauf anspre­chen, infrage. Rechtswidrig ist nämlich gewesen, dass 400 000 € von der ÖH rechts­widrig verwendet wurden (Beifall bei Bundesräten der ÖVP), in ein Café investiert wurden und damit Geld veruntreut wurde. (Ruf bei der ÖVP: So schaut’s aus!) Das war rechtswidrig. Ich denke, das muss man an dieser Stelle auch sagen. Ich weiß, es geht um etwas anderes, aber das ist das, was passiert ist. Und das ist eine ÖH-Führung, die uns „buseriert“ mit einer Rechtsmeinung, die nicht fundiert und nicht konkret ist, und die kann ich dann, mit Verlaub, auch nicht entsprechend ernst nehmen.

Wir werden heute zustimmen, dass Studienbeiträge von bestimmten Personengruppen eingehoben werden, weil wir überzeugt davon sind, dass es wichtig ist, dass ein Status der Rechtsunsicherheit beendet wird, rückwirkend und pro futuro. Und ich sage auch dazu – und ich glaube, diese Meinung kennen Sie auch –, dass wir vonseiten der ÖVP mit unserem Bundesminister der Meinung sind, dass ich auch als Jugendvertreterin der Meinung bin, dass das nur ein erster Schritt ist und dass wir weiter daran arbeiten


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