müssen, auch auf breiterer Basis wieder Studienbeiträge einzuheben – in einem System, das jenen Studienbeiträge abverlangt, die sich das leisten können, das abgefedert ist mit einem System, das jene fördert, die diese Förderung verdient haben und brauchen; einem System, das nicht nur den Unis wieder mehr Geld bringt, sondern das die Studierenden auch unterstützt und auch – und das soll man auch sehen – einen Ausgleich schafft zwischen Menschen mit unterschiedlichen Ausbildungsbiografien in Österreich.
Daran werden wir arbeiten. Ich weiß, der Herr Bundesminister hat dafür viele Argumente und auch noch viel Kraft in seinem Rucksack. Wir wünschen ihm dafür viel Erfolg und bedanken uns für die Verhandlungen, die zum heutigen Beschluss führen konnten, mit dem Koalitionspartner, der diesen Beschluss unterstützt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit, weil es brandaktuell ist, dem Herrn Bundesminister auch dazu gratulieren, dass es ihm gelungen ist, die Verhandlungen mit 22 Universitäten zu den Leistungsvereinbarungen positiv abzuschließen – ein gutes Signal für die Unis, für Forschung und Lehre, für Studierende und Lehrende, für unseren Standort Österreich, weil es mehr Qualität, mehr Internationalität, mehr Kooperation geben wird. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich und freuen uns auf die weiteren Diskussionen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Todt.)
22.43
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
22.43
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Herr Minister! Ich weiß, die Studiengebühren und die Studiengebührenregelung sind immer ein sehr heiß umstrittenes und ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Was für uns aus sozialdemokratischer Sicht wichtig ist, ist natürlich, dass mit dieser Gesetzesvorlage nunmehr Rechtssicherheit geschaffen wird und es letztendlich keine allgemeinen Studiengebühren geben wird – mit den bereits von Kollegin Rausch erwähnten Ausnahmen – und dass rund 15 Prozent aller Studierenden insgesamt mehr bekommen.
Was für uns auch wichtig ist: dass durch die höheren Freibeträge für unselbständig Beschäftigte in der Studienbeihilfe gerade ArbeitnehmerInnen-Familien profitieren und das natürlich einen erhöhten Zugang und wieder mehr Rechtssicherheit auch für diese Studierenden ergibt.
Wir wissen auch, dass diese Regelung natürlich im Ersten nur einmal eine Art Befristung darstellt, denn sollte nicht bis zum 31. Mai 2014 letztlich tatsächlich eine Neuregelung kommen, bleibt diese Regelung in Kraft und wird das festgeschrieben.
Klar ist auch, dass wir künftig oder bis dorthin, bis es dann tatsächlich zu weiteren Verhandlungen kommt, mit der ÖVP differente Meinungen haben, was Studiengebühren betrifft. Das ist nicht zu verhehlen, und das ist auch bereits angesprochen worden. Was wir aber in Österreich brauchen, ist eine weitere Verbesserung der Studienförderung und keine allgemeinen Studiengebühren, die Bildungshürden für junge Menschen darstellen, von denen gerade jene aus finanziell schwächeren Familien am meisten betroffen sind. Wir brauchen auch keine sogenannte Bildungselite reicher Eltern, sondern einen Hochschulzugang für alle. Das nützt der Allgemeinheit und vor allem auch unserer Gesellschaft am meisten.
Was das Gutachten betrifft, ist, glaube ich, doch einiges daraus abzulesen, denn selbst Öhlinger schreibt in seiner Bewertung, dass dem Gesetzgeber auch während jener Zeit, in der es Prüfungsverfahren gibt beziehungsweise verfassungsgerichtliche Verfahren eingeleitet sind, nicht verwehrt ist, letztendlich Reparaturen durchzuführen beziehungsweise Änderungen vorzunehmen. Und selbst in seinem Ergebnis oder in sei-
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