BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 240

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nen zehn Zeilen der Ergebnisbewertung traut er sich nicht, tatsächlich darauf hinzuwei­sen, dass es verfassungswidrig ist, sondern führt aus, dass es so sein könnte. Das heißt, letztendlich ist ein Verfahren abzuwarten.

Bis dahin haben wir durch dieses Gesetz Rechtssicherheit, zumindest was die Studien­gebühren und den Zugang für unsere jungen Leute betrifft. Wir werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.46


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Töch­terle. – Bitte.

 


22.46.54

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Präsident! Hohes Haus! Die Sachlage ist bekannt. Was man vielleicht noch einmal betonen muss: Dadurch, dass der Verfassungsgerichtshof Teile des 2008 beschlosse­nen Gesetzes aufgehoben hat, waren wir nicht in einem gesetzesfreien Raum, sondern nur der Interpretationsspielraum des Gesetzes war größer. Ich habe mich auf Basis der Auffassung eines ebenfalls hoch anerkannten Verfassungsjuristen und des besten Kenners des Universitätsgesetzes, Professor Heinz Mayer, Dekan der juridischen Fa­kultät der Universität Wien, der Meinung angeschlossen, dass der Interpretationsspiel­raum so auszulegen wäre, dass man auf Basis des Gesetzes Gebühren auch autonom einheben könne.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Herbst dann angekündigt, diese Auslegung zu überprüfen, und gleichzeitig hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofes einen Ap­pell an die Politik gerichtet, hier Klarheit zu schaffen.

Diesen Appell habe ich sehr ernst genommen, deshalb habe ich – entgegen meinen eigenen Vorstellungen, die ich bereits im September 2011 dem Koalitionspartner vor­gelegt hatte, über die aber nicht verhandelbar war – versucht, mit dem Koalitionspart­ner zu einer Rechtssicherheit zu kommen, die wir jetzt erlangt haben. Diese Rechtssi­cherheit bedeutet, dass eben Langzeitstudierende und Studierende aus Drittstaaten wieder, wie ab 2008, 363,36 € zahlen. Neu ist, dass wir von Drittstaaten den doppelten Beitrag einheben, allerdings nicht, wenn es Entwicklungsländer sind, die sind natürlich befreit.

Wir haben, dem Wunsch nach Rechtssicherheit Rechnung tragend, auch versucht – und ich glaube, es ist gut gelungen –, die autonome Einhebung mehrerer Universitäten zu legitimieren, indem wir deren Satzungen legitimiert haben. Und wir haben auch, was auch schon erwähnt wurde, gleichzeitig die Studienförderung verbessert, vor allem in­dem wir die Bemessungsgrundlage erhöht haben, was vor allem für unselbständig Er­werbstätige einen Vorteil darstellt, der vielen BezieherInnen, 20 000 insgesamt, eine hö­here Studienbeihilfe bringt.

Ich gestehe allerdings – auch das ist schon angedeutet worden –, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass das derzeitige Gesetz nicht das Optimum ist. Das Optimum für mich wäre, wenn Universitäten autonom entscheiden könnten, Studienbeiträge bis zu einer bestimmten Höhe einzuheben, und das begleitet wäre von einer entsprechend sehr, sehr guten, sozial treffsicheren Studienförderung. Wir haben eine gute Studien­förderung, aber sie ist verbesserbar. Es gibt zwei Arbeitsgruppen, die daran arbeiten, das noch zu verbessern. Die eine ist von der SPÖ im Anschluss an ihren Parteitag ein­gerichtet worden, die andere ist von uns in der Hochschulkonferenz eingerichtet worden.

Deswegen meine ich, wenn die Ergebnisse dieser beiden Arbeitsgruppen vorliegen, kann man das Thema auch noch einmal diskutieren, denn ich bin nach wie vor erstens der Meinung – das ist das Wichtigste –, dass Studienbeiträge, in maßvoller Höhe und


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