BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 241

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sozial verantwortlich eingehoben, niemanden vom Studieren abhalten. Dafür gibt es auch viele empirische Belege, dass das so ist.

Ich bin auch der Meinung, dass Studienbeiträge in dieser Form sozial gerecht sind, weil ja viele, viele andere Ausbildungsgänge sehr, sehr hohe Kosten verursachen und nicht einzusehen ist, warum gerade die Universität, die oft zu den bestbezahlten Be­rufen führt, kostenfrei sein muss.

Jedenfalls bin ich auch der Meinung, dass der österreichische Steuerzahler nicht ver­pflichtet sein muss, für alle Studierenden aus der gesamten Europäischen Union die österreichischen Universitäten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass zum Beispiel ein Maurer mit seinem Steuergeld das Studium einer reichen Bankierstochter mitfinanzieren soll.

Es gibt also viele Gründe, die dafür sprechen, sozial gerechte Studiengebühren zu ha­ben. Das hat auch Vorteile für die Universitätenfinanzierung, die in Österreich sehr stark von der öffentlichen Hand und unterdurchschnittlich, also schwach, von privaten Händen getragen wird. Es gibt also viele Gründe dafür.

Gleichwohl bin ich derzeit mit dem, was wir gemeinsam erreicht haben, zufrieden. Ich danke auch dem Koalitionspartner für die konstruktiven Verhandlungen, und ich danke all denen, die dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung geben, dafür, dass sie das tun. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Mühlwerth.)

22.51


Präsident Georg Keuschnigg: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit der Fall. Der Antrag ist angenommen.

22.52.1945. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittel­gesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentech­nikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchsrechts­änderungsgesetz – TVRÄG) (2016 d.B. und 2080 d.B. sowie 8831/BR d.B. und 8853/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen nun zum 45. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Bitte um den Bericht.

 


22.52.31

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bun­desrat! Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutz­gesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor; ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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