BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 243

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dass wir uns prinzipiell in den Zielen einig sind, sprich darin, dass Tierversuche in mög­lichst geringen Mengen durchgeführt werden und absolut auf ein Minimum beschränkt werden sollen. Ich glaube, darin sind wir uns einig, und das habe ich jetzt auch sogar von Kollegem Preineder gehört.

Der Grund, warum wir heute nicht zustimmen, ist, dass die europäische Richtlinie nicht in dem Ausmaß umgesetzt worden ist, in dem sie hätte umgesetzt werden können. Es sind vier Punkte, die wir kritisieren, die uns fehlen.

Das Erste ist die rückblickende Bewertung, die laut dem Tierversuchsgesetz nur für Versuche mit starken Schmerzen erfolgen soll. Prinzipiell – und das merkt auch die veterinärmedizinische Uni an – wäre es sinnvoll, diese nachträgliche Bewertung von Tierversuchen überhaupt und bei jedem Tierversuch zu machen, insbesondere bei solchen, wo neue Methoden ausprobiert werden, einfach deshalb, weil man nicht weiß, ob das wirklich so ist, wie man es im Vorhinein bei der Planung und bei der Zulassung gedacht hat. Das wurde leider in den Gesetzestext nicht mit aufgenommen – für uns ein schweres Minus.

Ein zweites schweres Minus ist, dass Tierversuche, die starke Schmerzen und schwe­re Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lange anhalten und nicht gelindert werden können, nicht generell verboten werden, sondern dass es eine Ausnahmeregelung gibt, die auch nicht unbedingt notwendig wäre, nämlich: wenn es aus wissenschaftlich berechtigten Gründen – was eine etwas schwammige Formulie­rung ist – notwendig sei.

Der dritte Punkt ist, dass Tiere, die schon einmal Tierversuche mit starken Schmerzen, schweren Ängsten und vergleichbaren Leiden haben erleiden müssen, noch einmal zu Tierversuchen herangezogen werden können. Das hat es im alten Tierversuchsgesetz in dieser Form nicht gegeben, sondern da hat es dann nur geheißen, für Folgeversu­che, bei denen die Tiere dann zu guter Letzt sterben, sprich für Finalversuche. Das ist auch nicht schön, aber zumindest nicht noch zweimal schweres Leiden und starke Schmerzen.

Und der vierte Punkt, den wir kritisieren, ist, dass es keine unabhängige Kommission gibt, die bei der Entscheidung: soll dieser Tierversuch jetzt noch einmal zugelassen werden oder nicht?, unterstützt. Und „unabhängige Kommission“ heißt: bestehend in erster Linie aus Vertretern von Tierschutzvereinen, aber natürlich auch von wissen­schaftlichen Organisationen, die derzeit eben nicht so direkt in die Entscheidung ein­gebunden sind. Da die Zulassung für diese Tierversuche innerhalb einer relativ kurzen Frist erfolgen soll, wäre hier eine Stellungnahme von einer Kommission und nicht von einzelnen Fachexperten wünschenswert.

Auch das ist nicht möglich gewesen, dass man das in das Gesetz mit aufnimmt. Die Verhandlungen waren, soweit ich gehört habe, überhaupt eher nicht so wirklich kons­truktiv. Und deshalb werden wir der Novelle sicher nicht zustimmen. (Beifall des Bun­desrates Dönmez.)

22.59


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte.

 


23.00.03

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zwar schon sehr spät, aber ich ersuche trotzdem um ein bisschen Geduld. Ich möchte ein paar Anmer­kungen zu diesem Gesetz machen. Meine Vorrednerin hat ja schon kurz darauf hinge­wiesen, dass Tierversuche sozusagen per Definition genehmigungspflichtige experi-


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