BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 244

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mentelle Eingriffe an lebenden Wirbeltieren sind. In der vorliegenden Gesetzesvorlage kommt es jetzt zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Kopffüßler – das sind Kraken, Tintenfische, Tintenschnecken – und auch auf Föten von Säugetieren im dritten Drittel ihrer Entwicklung. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Voraussetzung für Tierversuche waren bisher sozusagen die drei „R“, die in Österreich im Tierschutzgesetz ja schon gegolten haben und die jetzt EU-weit in Umsetzung sind. Das bedeutet Reduce, Refine, Replace – „Reduce“ steht für eine Beschränkung der Anzahl der Versuche und Versuchstiere auf das unbedingt notwendige Mindestmaß, „Refine“ steht für die Optimierung der Haltungs- und Lebensbedingungen der Ver­suchstiere vor, während und auch nach dem Versuch, und „Replace“ meint die Anwen­dung von bereits entwickelten Ersatzmethoden ohne Tiere. Auch das ist sehr, sehr wichtig.

Da gibt es ja unterschiedliche Möglichkeiten, wie Simulationen in Modellen, Tests an Zellen in Petrischalen oder auch die Entnahme von Organen von Schlachttieren, die wir sowieso zur Nahrungsversorgung schlachten. Diese Organe werden sozusagen am Leben erhalten – diesbezüglich gibt es ja auch Versuche hier in Wien an einer Fach­hochschule –, und auch damit werden Medikamente getestet. Das Tier muss nicht ex­tra gequält oder getötet werden für diese Versuche.

Ich habe im Vorfeld auch mit der Tierschutzombudsstelle gesprochen und mich auch ein bisschen beim Verein gegen Tierfabriken erkundigt. Es gibt ein paar Wermutstrop­fen, wo das Gesetz weiter hätte gehen können. Es wurde trotzdem sehr viel erreicht, denn es gibt jetzt diesen Kriterienkatalog für die Genehmigung von Tierversuchen, und der wird vom Messerli Forschungsinstitut entworfen. Da gibt es eben die Kritik einer­seits, dass das wieder so lange dauert, dass dieser Kriterienkatalog erst mit 31. De­zember 2015 fertig ist, also ab 2016 hat man ihn erst – das dauert ein bisschen lange –, aber es wird ihn geben, und das ist ein Fortschritt. Das sagen auch die Tierschützer, und das begrüßen sie auch.

Zukünftig müssen Tierversuche auf einer Webseite veröffentlicht werden, und es müs­sen auch sozusagen Ziel und Nutzen der Versuche und der Schaden, der angerichtet wurde, veröffentlicht werden. Die Tierschützer kritisieren, dass die Qualen nicht genau angeführt werden, aber ich glaube, darauf kann man verzichten. Es will, glaube ich, niemand so genau lesen, welche Qualen das tatsächlich waren.

Ich denke mir, die Umsetzung dieser Neuerungen bedeutet einen wesentlichen Fort­schritt und ist sehr zu begrüßen.

Ich möchte meine kurze Rede – meine erste Rede hier im Bundesrat – vielleicht mit ei­nem positiven Bild beschließen. Ich denke, bei allem, was zu kritisieren ist, beginnt jede Reise mit den ersten Schritten in die richtige Richtung, und dieses Gesetz leistet ein gutes Stück Weg zum Schutz von Versuchstieren und verdient daher unsere Zu­stimmung. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Posch.)

23.03


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Töch­terle. – Bitte.

 


23.04.00

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Es war hier kein neues Tierversuchs- und schon gar kein neues Tierschutzgesetz zu machen, sondern es war das Tierversuchsgesetz an eine EU-Richtlinie anzupassen. Die zeitliche Vorga­be war Ende dieses Jahres. Die halten wir, wenn es heute beschlossen werden sollte – was ich hoffe – ein, denn wir sind wie andere Länder im Zeitplan. Kein Land ist früher dran, wir sind gerade noch im Zeitplan.

 


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