BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 249

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versicherung möglich ist, sodass der Leistungsempfang schon ab dem vierten Tag er­folgen kann.

Anführen möchte ich noch den für mich besonders wichtigen Teil in diesem Gesetz: Mit 1. Jänner 2013 findet eine Erhöhung des Wochengeldes für die Bäuerinnen, die Un­ternehmerinnen und die Freiberuflerinnen statt. Das ist eine langjährige Forderung der Bauern und auch der Wirtschaft, denn die unselbständig tätigen Frauen gehen in den Mutterschutz, ihr Einkommen wird weiterbezahlt, die Selbständigen jedoch erhielten bisher lediglich acht Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt 27 €. Sie leisten aber wertvolle Arbeit auf ihren Betrieben und auf den Höfen, und daher ist es höchst notwendig und auch gerechtfertigt, diesen Betrag von 27 € auf 50 € aufzu­stocken – das dient zur Absicherung unserer Familien und gibt Mut, sich wieder ver­stärkt für ein Kind zu entscheiden. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Diese Gesetze sind eine gute Sache, und daher werden wir diesen Gesetzen zustim­men. (Beifall bei der ÖVP.)

23.21


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


23.21.28

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Heute be­grüße ich ganz besonders jene Menschen, die in meinem Ort, in dem Ort, in dem mein Elternhaus steht, Allerheiligen im Mühlkreis, die Sitzung via Fernsehen verfolgen, denn sie haben mir diese Kleidung, diese Tracht geschenkt, abgeleitet von einem Berg­mannskittel.

Und es lässt sich da gerade zur Gesundheitspolitik ein Zusammenhang herstellen, denn es waren die Bergarbeiter, die vor mehr als 130 Jahren damit begonnen haben, ein solidarisches Gesundheitssystem aufzubauen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute am Schluss der öffentlichen Debatte im Hohen Haus über das Thema Gesundheit sprechen, so bedeutet das, dass wir die Gesundheitspolitik und auch das Leistungsrecht an die heutigen Gegebenheiten anpassen müssen.

Wenn Sie heute diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, dann machen wir einen ganz essenziellen Schritt: Wir stellen sicher, dass Kinder, Jugendliche die Möglichkeit haben, eine kostengünstigere Zahnversorgung zu bekommen, indem wir es den Ge­bietskrankenkassen ermöglichen, in den Zahnambulatorien das gesamte Leistungs­spektrum anzubieten, dass die Ärztinnen und Ärzte in diesen Zahnambulatorien ihre Leistungen erbringen können. – Ein großer, wichtiger Schritt.

Zweitens stellen wir sicher, dass Menschen, die selbständig arbeiten, die in ihrer Selb­ständigkeit gar kein so hohes Einkommen haben, dann, wenn sie krank werden, einen Gesundheitsschutz haben, Krankengeld bekommen. Auch diesen Schritt setzen wir. Wir passen das Sozialrecht den veränderten Bedingungen an.

Wir führen aber auch noch einige andere Verbesserungen durch, zum Beispiel kommt es zum Entfall der Gebühr für Angehörige bei der e-card. Das sind nur ein paar Bei­spiele, aber diese zeigen, dass Sozialpolitik, dass Gesundheitspolitik dort ansetzen muss und ansetzt, wo die Lebensbedingungen der Menschen tatsächlich betroffen sind.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Gesundheitsreform. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir in der letzten Sitzung, in der ich anwesend war, den Elektro­nischen Gesundheitsakt beschlossen haben, haben wir jetzt eine Artikel-15a-Vereinba­rung abgeschlossen, und zwar zwischen den Ländern, der Sozialversicherung und dem Bund, durch die wir das solidarische Gesundheitssystem weiterentwickeln. Länder


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