BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 250

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und Sozialversicherungen arbeiten zusammen, damit wir in Zukunft das Gesundheits­system besser planen, besser steuern und auch gemeinsam finanzieren können und dadurch langfristig absichern.

Da es schon spät ist, möchte ich nicht mehr ins Detail gehen, aber eines ist mir noch ganz wichtig: Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die in Österreich im Gesundheitsbereich arbeiten. Sie haben ein ganzes Jahr lang tolle Arbeit geleistet, waren einfühlsam und haben mit ihrem beruflichen Engagement dafür gesorgt, dass Österreich ein Gesundheitssystem hat, um das es andere Staaten beneiden.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gruß an Sie richten: Ich wünsche Ihnen al­les Gute im Neuen Jahr. Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund sind – mir als Gesund­heitsminister ist es besonders wichtig, dass Sie gesund sind –, aber ich wünsche Ihnen auch, dass Sie, sollten Sie einmal nicht gesund sein, Menschen finden, die Ihnen hel­fen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in einem solidarischen Gesundheitssystem behandelt werden können, wo einfühlsame Menschen für Sie da sind, Menschen, wie wir sie in Österreich kennen, und dass Sie dann ein Gesundheitssystem vorfinden, zu dem Sie Zugang haben und durch das Ihnen geholfen wird. Die österreichischen Menschen im Gesundheitssystem tun das.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und danke! (Allgemeiner Beifall.)

23.26


Präsident Georg Keuschnigg: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

23.26.4647. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz und das Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 geändert werden (2010 d.B. und 2103 d.B. sowie 8875/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen zum 47. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich bitte um den Bericht.

 


23.27.05

Berichterstatter Friedrich Reisinger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der gegenständliche Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Ich danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


23.27.29

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister, Sie machen es mir heute schon fast schwer, einen Antrag von Ihnen abzulehnen,


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