BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 91

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Wenn wir heute die Möglichkeit von Fahrradstraßen und von Begegnungszonen vorschlagen, dann schreibt der Bund nicht vor, dass deren Einführung überall zu erfolgen hat, sondern die politisch Verantwortlichen vor Ort, die die Situation am besten kennen, entscheiden in einem demokratischen Prozess, wo es Sinn macht, wo man damit für mehr Rücksichtnahme und ein friedlicheres Zusammenleben sorgen kann. Wir geben also den Städten und Gemeinden die Chance, Veränderungen im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen.

Das gilt auch für die Frage der Radwegbenutzungspflicht. Wir heben sie nicht auf! Auch da geben wir den Gemeinden und den Städten die Chance, Veränderungen vorzunehmen, wenn es örtlich sinnvoll erscheint. Es stellt keinen Widerspruch dazu dar, dass Gemeinden in Radwege investiert haben, weil wir heute kein Gesetz be­schließen, das ganz Österreich vom Neusiedler See bis zum Bodensee über einen Kamm schert. Wir sagen vielmehr: Die, die die Situation und die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort am besten kennen, sollen von uns die Möglichkeit bekommen, diese Instrumente, diese neuen gesetzlichen Regelungen – Radfahrstraßen, Begeg­nungs­zonen, Ausnahmemöglichkeiten von der Radwegbenutzungspflicht – auch zu nutzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, mir ist es wichtig, dass wir auf unseren Straßen nicht ein Recht haben, bei dem der Stärkere sich durchsetzt und der Schwächere auf der Strecke bleibt. Wir haben ja deshalb auch ein Rücksichtnah­megebot in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen, also nicht nur den Vertrauens­grundsatz, den wir ja alle als AutofahrerInnen oder FührerscheinbesitzerInnen gut kennen. Wir haben ein Rücksichtnahmegebot aufgenommen, weil es eben nicht um Autofahrer gegen Radfahrer oder Radfahrer gegen Fußgänger geht, sondern wir die Chance eröffnen wollen, all diesen unterschiedlichen Mobilitätsansprüchen auch tatsächlich gerecht zu werden. Es geht darum, ein Konfliktpotenzial nicht zu erhöhen, sondern es tatsächlich zu verringern.

Wir haben also einen Fahrradboom, und das ist gut so, denn Radfahren ist gut für die Gesundheit; Radfahren ist gut für die Umwelt; Radfahren ist gut für den Verkehr. Stellen Sie sich vor, wir hätten die alle in Autos! Wir schaffen dafür heute die Rahmen­bedingungen.

Auch ich bin für mehr Raum. Ich bin aber auch für mehr Sicherheit, und deshalb halte ich es für richtig, dass wir beschließen, dass Handy-Telefonieren auch beim Radfahren verboten ist und dass es genauso wie beim Autofahren auch mit einer Strafe zu belegen ist, wenn man mit dem Handy telefoniert, abgelenkt ist und damit möglicher­weise ein Verkehrssicherheitsrisiko darstellt.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es wurde von Ihnen zwar auch erwähnt, aber erlauben Sie mir trotzdem, es noch einmal zu sagen, weil es gerade auch aus dem Kreis der Abgeordneten gekommen ist.

Es gibt zwei Dinge, die wir noch ändern: Wir kennen alle das Schild „Arzt im Dienst“. Hebammen durften das nicht verwenden. Das ändern wir ab heute. Auch Hebammen werden in Zukunft wie Ärzte im Dienst eine Erleichterung bei der Parkplatzbenutzung eingeräumt bekommen. Das war eine Initiative gerade auch der Frauen, der Frauen im Nationalrat und der Frauen im Bundesrat. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Das Zweite, das auch bereits erwähnt wurde, ist die Erleichterung im Bereich der Behindertenausweise. Menschen mit Behinderungen, die es ohnedies schwer im Leben haben, sollen nicht noch zusätzliche Hürden auferlegt werden, und daher werden wir mit der Beschlussfassung heute auch Hürden für diese Menschen besei­tigen. Wir werden eine zuständige Behörde haben, und es werden nicht mehr zig Wege zurückzulegen sein. Was die ärztlichen Untersuchungen betrifft, werden


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