BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

unnötige Untersuchungen nicht mehr erforderlich sein, und der Kreis der Anspruchs­berechtigten wird vereinheitlicht. Auch das war eine Initiative der Behindertensprecher des Nationalrats und des Bundesrats. Beide Dinge habe ich in das Radpaket gerne aufgenommen und freue mich auf die breite Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter der Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

13.20.518. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G) (1799 d.B. und 2122 d.B. sowie 8900/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (2108 d.B. und 2123 d.B. sowie 8885/BR d.B. und 8901/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsver­kehrs-Gesetz 1996 – GelverkG und das Kraftfahrliniengesetz – KflG geändert werden (1986 d.B. und 2124 d.B. sowie 8886/BR d.B. und 8902/BR d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite