BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 101

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sind, und solchen, die von außen in das Fahrzeug eingreifen, nämlich entweder durch direkte Steuerung des Fahrzeuges oder aber auch nur durch Informationen.

Das Zweite, das wir dann an IVS kennengelernt haben, war das ESP, auch das ist sehr vielen Menschen schon bekannt. Jetzt haben wir die neuen Generationen der Assis­tenzsysteme, und hier wird seit Kurzem auch ein Müdigkeitswarner angeboten, der das Gesichtsfeld des Fahrers scannt, und ihm dann signalisiert: Fahrer, du bist müde, mach eine Pause, trink einen Kaffee.

Es gibt radargestützte Abstandshalter, die schon in das Fahrzeugmanagement eingreifen, denn man stellt eine Entfernung zum vorderen fahrenden Fahrzeug ein, und dieser Abstand wird automatisch gehalten – egal, ob der Vordere die Geschwindigkeit erhöht oder verringert.

Wir haben Spurhalteassistenten auf optischer Basis. Dabei greift das Fahrzeug in die Lenkung ein, weil es optisch die Spur vermisst und sich orientiert, und wenn der Fahrer einen Sekundenschlaf hat, dann wird automatisch korrigiert. Es wird Komfortgewinn durch optisches Vermessen der Straße geben, weil dann die Dämpfereinstellung bei den Fahrzeugen verändert wird. Wir haben Fußgängerschutz durch automatisches Abbremsen der Fahrzeuge, wie es auch schon angeboten wird.

Es gibt schon das Anzeigen der Tempolimits. Wir haben Nachtsichtanlagen in den Premium-Klassen, wo bei Nebel oder in der Nacht auf die Windschutzscheibe projiziert wird, was sich am Straßenrand befindet, und ob es Hindernisse auf der Fahrbahn gibt.

Was wir alle wahrscheinlich am meisten benutzen, sind die Navigationssysteme. Sie sind ein wichtiger Bereich innerhalb dieser IVS-Systeme, und das Gesetz zielt eher in diese Richtung ab. Die Section Control gehört genauso dazu wie das Lkw-Mautsystem und auch Notrufsysteme, die eingebaut sind. Bei den öffentlichen Fahrzeugen gibt es die Anzeigen, wann die nächste Straßenbahn, der nächste Bus kommt. Auch das gehört zu den IVS-Systemen.

Ich möchte – weil das ein Punkt ist, den ich nicht sehr befürworte und den ich auch nicht haben möchte – aus einer Veröffentlichung des Kuratoriums für Verkehrs­sicher­heit zitieren:

„‘Intelligente Geschwindigkeitsadaption‘

Während sich die meisten ‚intelligenten‘ Applikationen heute auf die Autobahn konzen­trieren, gibt es für Ortsgebiete, wo über die Hälfte aller Unfälle passieren, kaum entsprechende Lösungsansätze.

Die Ausnahme bildet die ‚Intelligente Geschwindigkeitsadaption‘ (), die innerorts eine Unfallreduktion von bis zu 25 Prozent erzielen kann. Durch Ton- oder Lichtsignale wird der Fahrer über das lokal verordnete Tempolimit informiert“ – damit kann ich mich noch identifizieren – „und bei Überschreitungen – zum Beispiel durch einen erhöhten Widerstand des Gaspedals – gewarnt.“ – Dieser erhöhte Widerstand des Gaspedales, das gefällt mir hier nicht wirklich.

„Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Fahrer-Assistenzsystem und keinen Ge­schwin­digkeitsbegrenzer. Im Notfall ist die Beschleunigung über das Tempolimit hinaus jederzeit möglich.

Die ersten Versuche fanden in Schweden, Holland und Großbritannien statt. Die Resultate waren nicht nur Sicherheitsgewinne, sondern die überraschend hohe Zustimmung bei den Testfahrern. ISA ist eine vergleichsweise kostengünstige Ergänzung zu den klassischen Methoden der Straßenraumgestaltung.“

 


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