BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 134

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Das ist vollkommen inakzeptabel! So etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf es in dieser Stadt nicht geben!

Und der Herr Pürstl lehnt sich sogar noch weiter aus dem Fenster, in einem Interview mit dem „Kurier“ vom 3. Februar 2013 sagt er dann:

Wie haben uns „zwei Ziele gesetzt. Das eine war, dass die Demonstrationen friedlich verlaufen. Zweites Ziel war es, die Routen zur Hofburg freizuhalten. Beide Ziele wur­den in vollem Umfang erreicht.“

Und ich sage Ihnen hier heute: Der Herr Pürstl lügt. Ich hoffe, ich kriege einen Ord­nungsruf. (Bundesrat Mag. Klug: Ja, sicher!) Der Herr Pürstl lügt, weil der Herr Pürstl hier nicht die Wahrheit sagt. Der Herr Pürstl sagt hier nicht die Wahrheit. Wir können beides beweisen, und zwar nicht einfach, nicht zweifach, sondern mehrfach. Ich habe hier in der Dringlichen Anfrage faksimiliert abgedruckt eine Taxirechnung, auf die der Taxifahrer selbst draufgeschrieben hat, dass er nicht mehr zufahren konnte.

Es ist im Übrigen nicht die einzige Taxirechnung, die wir haben, denn es war ja so, dass man im Vorfeld schon wusste, was da geschehen würde. Wir haben viele Aussagen von Taxifahrern, sie alle werden bei den rechtlichen Auseinandersetzungen ihre Aussage tätigen. Wir haben die Aussagen der Taxifahrer, die nicht mehr zufahren konnten. Es gibt den Taxifunk, der ebenfalls gesichert wurde, wo durchgesagt wurde, die Hofburg sei nicht mehr anzufahren.

Wenn der Herr Pürstl heute sagt, die Zufahrt war genehmigt, und die Leute vorsätzlich von seinen Beamten aus den Taxis hat holen lassen, dann sage ich Ihnen ganz einfach: Das ist ein klassischer Amtsmissbrauch, den der Herr Pürstl da begangen hat. Diesen Amtsmissbrauch werden wir auch rechtlich noch genauer unter die Lupe nehmen, das kann ich Ihnen sagen, denn eines ist auch klar: Es gibt eindeutige ge­setzliche Bestimmungen. Wir haben es hier im Strafgesetzbuch, § 285, und wir machen das auf, für die Fernsehzuschauer, die das vielleicht nicht wissen; der § 285 im österreichischen Strafgesetzbuch sagt eindeutig:

„Wer eine nicht verbotene Versammlung dadurch verhindert oder erheblich stört, daß er () eine zur Teilnahme berechtigte Person am Zutritt hindert oder ihr den Zutritt erschwert oder ihr die Teilnahme an der Versammlung durch schwere Belästigungen unmöglich macht (),“ – schwere Belästigung sehen wir da vor uns – „ist mit Frei­heitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

Und jetzt wird es spannend, denn wir haben auch die eidesstattlichen Aussagen von Polizeibeamten – die Namen und die Dienstnummern sind uns bekannt; diese werden zum gegebenen Zeitpunkt auch vor Gericht aussagen –, dass hier eindeutig kein Einsatzbefehl gegeben wurde.

Das heißt, man hat vorsätzlich in Kauf genommen, dass Menschen in Wien öffentlich bedroht werden. Wer so etwas zulässt, Herr Pürstl – Herr Staatssekretär, Sie sitzen leider da, aber ich sage es Ihnen, damit Sie es ihm ausrichten, ich weiß ja nicht, ob er zuhört –, der ist als Polizeipräsident in dieser Bundeshauptstadt untragbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Herr Pürstl wird sich dieser Auseinandersetzung nicht nur intern auf seiner Dienststelle stellen müssen, der Herr Pürstl wird sich dieser Auseinandersetzung auch vor Gericht stellen müssen.

Wir haben in Vorbereitung dieses Balls selbstverständlich auch Fotografen gehabt, wir haben auch Kamerateams gehabt. Wir haben über sechs Stunden Video-, HD-Auf­nahmen. Wir haben über 8 000 Fotografien, die wir selbstverständlich der Staatsan-


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