Schritt in die Selbständigkeit wagen, weil es ein sehr schöner und auch ein erfolgreicher Schritt ist.
Dass der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten nicht sensationell hoch ist, wissen wir, aber auch da steigt er. Momentan liegt er bei 15,7 Prozent, aber ich denke, da werden wir auch noch einiges bewegen; und mir ist es eben immer wichtig, dass man das ohne gesetzliche Regelungen macht.
Als ich in der Wirtschaftskammer begonnen habe, war unsere Wirtschaftskammerorganisation ganz einfach ein reiner Männerorden, und ich habe auch damals schon gesagt, dass ich keine Quotenfrau sein will, sondern dass wir Frauen ganz einfach aufgrund unserer Fähigkeit Funktionen übernehmen und dass wir dazu ganz einfach fähig sind und daher auch eingesetzt werden. Ich habe immer gesagt, kümmern wir uns viel weniger um die Männer, sondern schauen wir, wie wir unser Selbstbewusstsein fördern können. Ich denke, dass wir diesen erfolgreichen Pfad weiterzugehen haben.
Meine Kolleginnen und Kollegen, jeder, der mich kennt, weiß, dass mir jede Form der Diskriminierung fernliegt, dass ich sehr offen bin für andere Kulturen, für andere Weltanschauungen und aus meiner Sicht jeder ein Leben führen soll, dass für ihn beziehungsweise für sie gut und richtig ist.
Ich stehe voll dahinter, dass unsere Arbeitswelt dem Gleichbehandlungsgebot und dem absoluten Diskriminierungsverbot nachkommt. Aber da ziehe ich auch freiwillige Maßnahmen, die Anreize und die Bewusstseinsbildung nach Möglichkeit den gesetzlichen Verpflichtungen vor. Wir wissen, die Gesetze müssen jeden noch so verständlichen Einzelfall ignorieren. Freiwillige Maßnahmen und Initiativen können auf verständliche Einzelfälle Rücksicht nehmen – und das ist eines der wesentlichen Unterscheidungskriterien, und deshalb sprechen wir uns gegen das gesetzliche Levelling-up aus.
Bei öffentlichen Angeboten und Dienstleistungen können wir ohnehin über die Bundesministerien und die Länder, vollkommen frei von gesetzlichen Maßnahmen, einfach das Diskriminierungsverbot aufgrund Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung durchsetzen. Das hätte die öffentliche Hand schon längst machen können. Ich frage mich, wo es zum Beispiel in Wien bei öffentlichen Bädern ein eigenes Angebot für muslimische Frauen gibt. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Gibt es!) – Aha, Danke schön, dann habe ich das heute gelernt. (Bundesrat Stadler: Man lernt nie aus!) – Ja, das stimmt. Auch bieten viele private Hotels eine Textilsauna an. Wie konsequent gibt es das bei öffentlichen Bädern?
Es gibt ja auch bei Wiener Wohnen keine ausdrückliche Einladung, dass Homosexuelle als Bewerber willkommen sind. (Bundesrat Schreuder: Gemeindewohnungen!) Wenn in den Medien ein Beispiel erwähnt wird, dass in einem Eisenbahnwaggon nur ein dunkelhäutiger Fahrgast kontrolliert wird, die anderen Fahrgäste jedoch nicht, dann kann man das ganz einfach abstellen, indem es in der Dienstordnung ganz einfach eine Aufforderung gibt, das nicht zu machen. Dafür brauche ich keine Gesetze.
Und ich finde es auch schon sehr anstößig, wenn jemand aufgrund der Hautfarbe oder auch der Kleidung oder wegen religiöser Zeichen der Zutritt in ein Lokal verwehrt wird. Aber wenn das von einer Ombudsstelle aufgezeigt wird, dann wird sich das der Unternehmer in Zukunft sowieso überlegen.
Eines möchte ich noch herausgreifen: Ich sehe auch, dass es zum Beispiel zu wenige Lokale gibt, die speziell für Muslime geschlachtetes Fleisch verwenden beziehungsweise anbieten. Aber nach dem Levelling-up-Grundsatz müsste jedes Dorfwirtshaus in Zukunft ein Halal-Gericht anbieten – und das kann man doch wirklich nicht wollen; denn irgendwann kommt dann die Diskussion, ob nicht ein Halal-Gericht alleine zu wenig ist, und ich bin da wirklich nicht bereit, dann in die Diskussion einzusteigen. (Bundesrat Schreuder: Schmäh!)
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