Deshalb bitte ich, ist noch einmal mein Appell: Ich brauche, um wirklich ein anständiger Mensch zu sein, frei von Diskriminierungen zu sein, ganz einfach keine Gesetze, weil, wie ich ausgeführt habe, im Einzelfall die Gesetze ganz einfach (Bundesrat Schreuder: Und wie wehre ich mich dann?! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ganz einfach durch die Bewusstseinsbildung. Und ich denke, dass Bewusstseinsbildung, Ombudsstellen viel mehr Rücksicht auf Einzelfälle nehmen können.
Wir sind in Österreich in Sachen Gleichbehandlung auf einem sehr guten Weg. Schauen wir uns das einmal an: Im weltweiten Ranking haben wir (Präsident Mayer gibt das Glockenzeichen) immerhin den 20. Platz erreicht und haben uns um 14 Plätze verbessert. Erfreulich ist auch, dass die Beschäftigungsquote von Frauen in Österreich sehr gut ist. Da zählen wir in Europa zu den Top 5.
Ich bitte darum, dass wir uns ganz einfach überlegen, wo kann ich Anreize schaffen, wie kann ich Abhilfe schaffen. Aber bitte reglementieren wir es nicht zu stark. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
9.27
Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
9.27
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! 20 Jahre Gleichbehandlungsgesetz, 20 Jahre im Dienste der Gleichbehandlung heißt für mich – auch wenn es von der Intention her gemacht worden ist, um der Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken –, dass es in beide Richtungen gehen muss. Gleichbehandlung kann keine Einbahnstraße sein. Wir sind heute so weit, dass es auch bei Männern Diskriminierungen gibt, nicht nur bei Frauen. (Bundesrat Schennach: Jö!)
Ja, ich denke zum Beispiel – auch wenn das jetzt nicht Ihr Ressort betrifft, Frau Minister, daher erwähne ich es auch nur am Rande – an Diskriminierungen bei Scheidungsfällen, wo Väter ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen. (Bundesrätin Mag. Kurz: Na geh!) Das finde ich genauso wenig in Ordnung, wie wenn Frauen benachteiligt werden, nur ist das etwas, worüber kaum gesprochen, geschweige denn, weswegen gekämpft wird, wie für die Sache der Frauen. Ich bin eben der Meinung, das kann keine Einbahnstraße sein.
Aber man muss natürlich – das gestehen auch wir zu – sagen, dass im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung und dem Gleichbehandlungsgesetz auch etwas weitergegangen ist. Die Zahlen sind schon genannt worden. Frau Kollegin Zwazl und ich haben uns offensichtlich dieselben Passagen im Gleichbehandlungsbericht angeschaut, sodass ich das nicht mehr im Einzelnen wiederholen muss.
Aber trotzdem müssen wir feststellen, dass, auch wenn der Anteil von Staatsanwältinnen, Richterinnen et cetera bis und über 50 Prozent gegangen ist, wir auch im Bund bei den mittleren Einkommen immer noch einen Einkommensunterschied von 15 Prozent haben. Das hängt auch, wie es schon zitiert worden ist, zum Beispiel mit geleisteten Überstunden zusammen – mit dem Alter, aber auch mit geleisteten Überstunden. Da sind wir wieder genau bei den Frauen mit Kindern, denn das sind die, die Überstunden am wenigsten leisten wollen und auch meist nicht können. Und dadurch ergeben sich dann natürlich wieder Unterschiede.
Wir haben ja im Zuge dieser Diskussionen nicht nur einmal gefordert, dass man auch in der Karenz gewisse Kinderbetreuungszeiten, Pflegedienstzeiten anrechnen soll, um bei den Vorrückungen dabei zu sein, wo wir auch wieder den Frauen, vor allem mit Kindern, helfen würden. Das ist auch für uns ein zentraler Punkt, denn wenn man sich die Studie, den Jugendmonitor von Minister Mitterlehner anschaut und betrachtet, was
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