Das war 1981 noch ganz anders. Da war Johanna Dohnal gerade einmal zwei Jahre Frauenstaatssekretärin, als sozusagen die ersten Frauenförderpläne des Bundes verabschiedet wurden, weil eben festgestellt wurde, dass, obwohl schon mehr als 20 Prozent der Beschäftigten im Bundesdienst Frauen waren, Frauen in Führungspositionen mit der Lupe zu suchen waren. Daher war es damals wichtig – noch lange bevor das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet wurde, aber gleich zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft –, damit zu beginnen, gesetzlich verpflichtende Frauenförderpläne einzuführen.
Sie sehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat auch 20 Jahre gebraucht, bis wir die Zahlen, die wir jetzt auch sehr stolz vorweisen können, erreicht haben. Das heißt, das ist keine Sache von heute auf morgen und schon gar keine Sache, wie ich meine, ja, wovon ich zutiefst überzeugt bin, von reiner Freiwilligkeit (Beifall bei der SPÖ), denn hätten wir nicht vor 20 Jahren mit gesetzlichen Maßnahmen begonnen, so könnten wir, glaube ich, heute nicht sagen, dass wir 16 weibliche Sektionschefinnen haben. Das sind immerhin 24 Prozent. Man kann sagen, ein Viertel aller Spitzen-Spitzen-Spitzenfunktionen im öffentlichen Bereich sind von Frauen besetzt. Und wenn ich mir die zweite und dritte Führungsebene anschaue, dann, muss ich sagen, sind es über 30 Prozent.
Wenn ich da einen Vergleich mit der Privatwirtschaft ziehe, dann, muss ich sagen, schaut es dort ganz anders aus. Auch das hast du, Frau Kollegin Zwazl, gerade ausgeführt: dass die Zahl von Frauen in Aufsichtsratsfunktionen – du sagst 15, ich habe hier die Zahl 13, sei’s drum – nicht sehr berauschend ist. Es ist doch so, dass nicht einmal 4 Prozent der Vorstandspositionen in börsennotierten Unternehmen von Frauen (Ruf bei der SPÖ: Traurig!) besetzt sind. Im Gegensatz dazu werden 24 Prozent der Spitzenfunktionen im öffentlichen Dienst – nur noch einmal zum Vergleich – von Frauen eingenommen.
Das heißt: Der Ministerratsbeschluss im Jahr 1981 hat bewirkt, dass man sich der Frauenförderung, des Potenzials an Mitarbeiterinnen, die ja da waren – noch in geringerer Anzahl, wie gesagt –, bewusst wurde. Der Frauenanteil im Allgemeinen konnte in den Jahren davor auch gut gesteigert werden, aber gezielte Frauenförderung gibt es seit dem Jahr 1981.
1990 haben sich SPÖ und ÖVP in einem Arbeitsübereinkommen in Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft, aber auch in Vorbereitung auf die UNO-Konvention zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung von Frauen entschlossen, dass dieses Gleichbehandlungsgesetz für den Bund verabschiedet werden soll. Das ist am 13. Februar 1993 erfolgt.
Ich möchte kurz etwas zitieren, weil wir uns heute vermutlich die Frage stellen, wie aufgrund der Daten und Fakten, die damals vorgelegt wurden, solche Aussagen auf Dohnal niederprasseln konnten. Damals wurde ein Bericht über den Fortschritt der Frauenförderung zwischen 1988 und 1992 vorgelegt, es war der fünfte Bericht insgesamt, und dieser hat gezeigt, dass sich noch nicht so viel bewegt hat; deswegen haben wir das Gleichbehandlungsgesetz für den Bund 1993 verabschieden können.
Da war dann aber zu lesen, der Bericht sei zu zynisch und zu aggressiv abgefasst. – Er hat aber nur aus Zahlen, Daten und Fakten bestanden; da wurde einfach nur Ressort um Ressort abgehandelt und aufgezeigt, wie wenig Frauen in Führungspositionen sind. Auf Wunsch des damaligen Koalitionspartners, also auf Wunsch der ÖVP – steht in den „Salzburger Nachrichten“ vom 16. April 1993 –, wurde er dann sozusagen auf unbestimmte Zeit zurückgestellt – was aber nichts an der Tatsache geändert hat, dass noch sehr wenige Frauen in Führungspositionen waren.
Egal, lassen wir die Vergangenheit ruhen! Ich glaube, dass wir sagen können, dass in dieser Zeit sehr, sehr viel weitergegangen ist, und ich bekenne mich dazu, dass es drei
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