BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 14

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haben, aber als Generallinie lehne ich es nach wie vor ab, denn es gibt im öffentlichen Dienst ja trotzdem Benachteiligungen.

Ich kann mich noch erinnern, weil Kollegin Kemperle einen Fall zitiert hat, der auch schon länger zurückliegt  und wir sehen auch bei der Gleichbehandlungskommission, dass da immer wieder Beschwerden kommen, wo Frauen sich benachteiligt fühlen , in den neunziger Jahren, als ich das erste Mal im Bundesrat war, haben wir hier nämlich auch einen Fall sehr heiß diskutiert, wo es um einen Abteilungsleiterposten im öffent­lichen Dienst gegangen ist. Die Frau war die besser Qualifizierte, bekommen hat es dann der Mann. Wahrscheinlich war es Zufall, dass er der damalige Schwager von Bürgermeister Häupl war. Also Diskriminierungen gibt es auch trotz Quotenregelungen. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Und betreffend die Aufsichtsräte, die auch schon angesprochen worden sind, wo man sich auch auf die Quote festlegt, glaube ich, dass das ein schlechter Dienst an den Frauen ist. Es soll nicht überbleiben, dass die Frauen nur genommen werden, weil sie Frauen sind, um eine Quote zu erfüllen. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder. Bundesrätin Mag. Kurz: Das wird ja nirgends mehr gemacht! Das ist ein Argument von vorgestern!) Ich glaube, das haben sich die Frauen wirklich nicht verdient. Es sollen die qualifizierten Frauen genommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt durchaus Beispiele wie Finnland, die das auf einer freiwilligen Basis gemacht haben, wo es eine intensive Diskussion zwischen Frauen und der Wirtschaft gegeben hat und man auch zu einer Erhöhung der Zahl der Aufsichtsrätinnen gekommen ist, oh­ne gesetzliche Vorschreibung und ohne Quotenbedingungen. Das heißt, ich glaube, wenn wir das Thema Gleichbehandlung beleuchten, sollen wir darauf achtgeben, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen und am Ende den Frauen mehr schaden als wir ihnen nützen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.36


Präsident Edgar Mayer: Zu einer einleitenden Stellungnahme gelangt Frau Bundes­ministerin Heinisch-Hosek zu Wort. Auch Ihre Redezeit sollte nach Möglichkeit 10 Mi­nuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Minister.

 


9.36.13

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich, dass ich die Gelegenheit habe, in dieser Aktuellen Stunde auf der einen Seite auf 20 Jahre Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zurückzublicken und mir auch den einen oder anderen Vergleich zur Privatwirtschaft, wie es die Vorrednerinnen durchaus getan ha­ben, zu erlauben. Ich glaube, Vergleiche sind immer gut, und der Bundesdienst und die Gleichbehandlung im Bundesdienst und die betreffenden Gesetze halten diesem Ver­gleich allemal stand.

Dies ist eine gute Gelegenheit, wieder einmal über das Thema Gleichstellung zu reden, über das Thema, wie Männer oder Frauen Beruf und Familie vereinbaren und was der Bundesdienst vielleicht das eine oder andere Mal – und ich werde das jetzt ganz kurz auch historisch abreißen – in seiner Vorbildfunktion eventuell auch für die Privatwirt­schaft vorlegen kann, damit Dinge auch schneller vorangehen.

Wir sind der größte Arbeitgeber des Landes. Wir haben heuer im Herbst wieder Ge­haltsverhandlungen. Einmal wurden diese ausgesetzt, da wir uns zu einer Nulllohn­runde bekannt haben, dazu, dass der Bund einen großen, großen Beitrag zur Konsoli­dierung für Österreich leistet. Diese Gehaltsverhandlungen werden für über 200 000 Be­dienstete geführt. Mehr als 40 Prozent der Beschäftigten im Bundesdienst sind bereits Frauen.

 


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