BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 16

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Gründe dafür gibt: Es war die verpflichtende Frauenförderung ein Grund, dass wir heute ebenso gut dastehen. Es gab von Beginn an, seit 1993, auch eine Quotenrege­lung diesbezüglich, das heißt, dass bei gleicher Qualifikation das unterrepräsentierte Geschlecht so lange zu bevorzugen ist, bis der Frauenanteil oder eben der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts bei einer Quote von – damals – 40 Prozent liegt.

Ich bin sehr stolz, dass wir mittlerweile bei einer Frauenquote von 50 Prozent sind, weil wir schon einige wenige Bereiche hatten, in denen wir sehr viele Frauen in diesen Füh­rungspositionen begrüßen konnten. Daher konnten die 50 Prozent dem Bevölkerungs­anteil 2012 entsprechend beschlossen werden.

Es war also die Frauenförderung und es waren die gesetzlichen Quotenregelungen, die Prozesse beschleunigt haben. Es hat sich nie eine unterqualifizierte Frau bewor­ben, sie hätte nämlich die angestrebte Position nicht bekommen, sondern es ist immer um Fälle gegangen, in denen gleiche Qualifikation gegeben war. Es ist immer der oder die Bessere genommen worden, da brauchte man das Gesetz nicht zur Anwendung zu bringen. Aber wenn eine Position zu besetzen war und sich zwei gleich qualifizierte Menschen um diese Position beworben hatten, dann haben wir beim Bund geschaut, dass das unterrepräsentierte Geschlecht zum Zug kommt.

Der dritte Grund ist die Gehaltstransparenz, die im Bund immer schon geherrscht hat.

Vielleicht auch noch zu den Ausführungen der ersten Rednerin, von Frau Kollegin Kemperle: Es war ja 1979 in der Privatwirtschaft wirklich die Tatsache der Ungleichhei­ten beim Lohn der Anlass dafür, dass man das Gleichbehandlungsgesetz für die Pri­vatwirtschaft verabschiedet hat. Seither gab es viele Novellen, vieles ist geschehen, gute Dinge.

Beim Bund gab es schon immer Gehaltstransparenz, man wusste von den Einstufun­gen her schon immer, wer was verdient. Dennoch – da stimme ich mit Kollegin Zwazl und anderen Vorrednerinnen überein – ist es so, dass die 15 Prozent Gehaltsunter­schied im öffentlichen Dienst, die zum Großteil erklärbar sind, nicht hinzunehmen sind, keine Frage! Es besteht noch immer ein Unterschied von 8 Prozent zur Privatwirt­schaft, weil – und ich sage es jetzt einmal sehr flapsig und salopp, verzeihen Sie mir diese Ausdrucksweise – es sehr viele ältere Männer im Beamtenstatus gegenüber vielen jungen weiblichen Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst gibt. Dieser durch das Senioritätsprinzip entstandene Gap, dieser Unterschied, ist natürlich auch dadurch zu erklären.

Es wurde auch schon gesagt, dass selbstverständlich auch im öffentlichen Dienst mehr Männer als Frauen Überstunden machen, in einigen Ressorts natürlich fast zwingend, wie beispielsweise im Innenministerium, denn Polizistinnen, die nach der Babypause wiederkommen, gehen eine Zeit lang auf Teilzeit; das wissen wir auch aus den Statis­tiken. Es fallen aber in sehr intensiven Ressorts wie dem Innenressort sehr viele Über­stunden an. Auch das ist eine Erklärung.

Da könnte man natürlich auch überlegen, ob man nicht zum Schutze der Mitarbeiter ir­gendwann eine Reduktion der Überstunden anordnen könnte, damit diese Menschen neben ihren Berufen auch leben, aber da müssten wir gleichzeitig auch schauen, dass wir die 1 000 Planstellen mehr für die Exekutive (Beifall bei Bundesräten der SPÖ – Bundesrat Ertl:  seit jeher gefordert!), dass wir die sukzessive beibehalten können, weil es ja zu wenige gegeben hat. Zwischen 2000 und 2006 sind in diesem Bereich 3 500 Planstellen abgebaut worden – das war nicht unter der jetzigen Regierung, da­ran möchte ich nur erinnern –, und wir versuchen, das jetzt schön langsam wieder auf­zuholen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Grund ist, dass natürlich Vereinbarkeitsfragen im Allgemeinen logischer­weise auch den öffentlichen Dienst betreffen. Auch wenn das Bundeskanzleramt er-


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