BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 21

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einem Studiengang Studenten über 30 nicht mehr teilnehmen könnten, wenn in einem Studiengang keine ausländischen Bewerber aufgenommen werden oder wenn jemand mit dunkler Hautfarbe in ein Restaurant gehen will und ihm dort der Zutritt verwehrt würde. – Das letzte Beispiel zeigt auf, dass die Gleichbehandlung beim Zugang zu Wa­ren und Dienstleistungen auch im Bereich des Geschlechts und der ethnischen Zuge­hörigkeit gilt.

Wir haben heute schon über die Ausweitung des Levelling-up diskutiert, und ich möch­te nochmals bekräftigen, dass wir nicht für eine generelle Ausweitung sind, denn wirt­schaftliche Freiheit muss bestehen bleiben und gegeben sein. Wenn zum Beispiel ein Friseur ein Kind nicht mehr drannehmen kann, weil es schon spät ist, dann darf das nicht ein Grund für eine Klage sein. Wir können uns aber vorstellen, dass in Einzelge­setzen die Gleichbehandlung außerhalb der Arbeitswelt eingeführt wird, allerdings nicht generell.

Ich glaube, die Anwendung des Gender Mainstreaming ist in allen Lebensbereichen eine Zielsetzung, die wir heute im Rahmen des Jubiläums „20 Jahre Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz“ diskutieren sollen, denn die Anerkennung der Gleichbehandlung der Geschlechter und das Recht auf gleiche Teilnahme an allen Bereichen des Lebens bil­den ein grundlegendes Menschenrecht. Es sind die Interessen von Frauen und Män­nern zu berücksichtigen. Im Zuge des Gender Mainstreaming werden nicht Männer und Frauen als gleich angesehen, sondern man schaut, wie entsprechende Rahmen­bedingungen auf Frauen und Männer wirken, und zwar mit dem Ziel der Gleichstellung. Daraus leiten wir dann spezielle Maßnahmen für die Förderung von Frauen, für die Förderung von Familie und Beruf, aber ebenso auch spezielle Männerangebote ab.

Es wurde heute schon angesprochen: Wir haben 2011 die freiwillige Frauenquote in Betrieben beschlossen. Dabei haben wir auch beschlossen, dass wir das 2018 eva­luieren und dann die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen werden, denn wir sehen europaweit, dass die Zahl von Frauen in Führungspositionen zunimmt und dieser Trend anhaltend ist.

Es wurde heute schon von vielen Rednerinnen vor mir bekräftigt, dass uns die Ent­scheidungsfreiheit wichtig ist, und die Entscheidungsfreiheit der Frauen ist auch der ÖVP sehr wichtig, denn Mütter, die arbeiten wollen, sollen die Möglichkeit zur Verein­barkeit von Familie und Beruf haben. In diesem Zusammenhang gibt es viele Betreu­ungsangebote. Gerade wir in Niederösterreich haben auch die Nachmittagsbetreuung eingeführt. Das ist eine gute Sache. Allerdings sollen Mütter, die zu Hause bei ihrem Kind bleiben wollen, auch diese Möglichkeit haben und nicht gezwungen werden, einer Arbeit nachzugehen.

Wir von der ÖVP setzen uns intensiv mit dem Thema Vereinbarkeit auseinander. So haben wir auch zur Schaffung und Einführung des flexiblen Kinderbetreuungsgeldes maßgeblich beigetragen, und zwar natürlich auch für Studentinnen, Unternehmerinnen und Bäuerinnen. Wir haben auch die Elternteilzeit und damit auch den Kündigungs­schutz bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes eingeführt. Das ist eine wirklich gute Sache. Es wurde heute schon angesprochen, dass über 70 Prozent diese Möglichkeit in Anspruch nehmen und dass es kein Minderheitenprogramm mehr ist.

Unser Ziel ist es auch, die Karenz für Väter so interessant zu machen, dass auch die verstärkt angenommen wird. Dies ist ein wichtiger Punkt für die Zukunft.

Zum Abschluss: Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Frauen untereinander stärker „netzwerken“. Ich glaube, da können wir von den Männern noch sehr viel lernen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.06

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite