wichtige Eckpunkte fixiert werden, konkrete Maßnahmen sind umzusetzen. – Ein gutes Fundament, auf dem man aufbauen kann.
Ich möchte noch auf zwei, drei aktuelle Fragen zu sprechen kommen. Das Spekulationsverbot wird im Moment intensiv diskutiert und wird auch Sie beschäftigen. Wir führen intensive Gespräche über die rechtliche Umsetzung eines einheitlichen, eines transparenten Finanzmanagements – darum muss es gehen – für Bund, Länder und Gemeinden insgesamt. Die Landeshauptleute haben sich schon in Innsbruck – das ist noch gar nicht so lange her – sehr deutlich und unmissverständlich – und das war auch richtig – zum Verbot der Spekulation mit Steuergeldern bekannt, obwohl dies für manche Länder, auch bei uns, an sich klar, nach den Ereignissen in Salzburg aber ein Gebot der Stunde ist. Darauf muss reagiert werden.
Wir sind in der Lage gewesen, innerhalb von vier Wochen eine Vereinbarung auf die Beine zu stellen, eine 15a-Vereinbarung mit klaren Regeln, wie das Ganze weitergehen soll, auszuverhandeln. Dieser Staatsvertrag enthält klar eine Bestimmung, die eine künftige Veranlagung und Neufinanzierung in Fremdwährungen untersagt. Das ist klar definiert. Eine weitere Bestimmung besagt, dass etwa Derivate nur mehr abgeschlossen werden können, wenn ein sogenanntes Grundgeschäft zugrunde liegt. Es ist auch klar, dass Kredite nicht mehr zum Zweck mittelfristiger oder langfristiger Veranlagung aufgenommen werden dürfen. Es gibt Kontrollbestimmungen, und es gibt einen Sanktionsmechanismus. So weit sind wir gekommen.
Die Länder haben ihren Teil der Vereinbarung erfüllt. Das Ganze hat den Ministerrat passiert und liegt jetzt in den beiden Kammern dieses Hauses zur weiteren Beratung und Beschlussfassung, und wir ringen schon auch intensiv um die Frage, wie man dem Ganzen auch eine vernünftige Verfassungsbestimmung unterlegen kann. Wir haben uns bereit erklärt, eine Zielbestimmung in die Verfassung aufzunehmen.
Ich meine, dass man im Bereich der Haushaltsregeln – eine Diskussion, die in den vergangenen Jahren auch immer wieder geführt wurde – mehr Transparenz, Effizienz und durchaus auch Vergleichbarkeit hineinbringen muss, auch mit einem klaren Zeitplan zur Umsetzung. Ich bin dafür, aber ich weiß, dass das auch kritisch gesehen wird. Trotzdem trete ich dafür ein, mit einem deutlichen Zeitplan zur Umsetzung, dass die Vergleichbarkeit von Haushaltsregeln, auch die doppelte Buchführung, die bei uns in Vorarlberg schon lange eingeführt ist, umgesetzt werden müssen.
Ich sage aber auch dazu, man sollte uns nicht überstrapazieren. Wenn Eingriffe in die Finanzautonomie geplant sind, im Windschatten des Spekulationsverbots, dann findet das zumindest von meiner Seite keine Zustimmung. Das haben wir nicht vereinbart. Die Budgetautonomie der Länder zu unterlaufen, wird nicht akzeptiert. Ordentliche Haushaltsregeln zu schaffen, vergleichbar, in einem guten Zeitplan, das wird akzeptiert, das Spekulationsverbot zu verankern, wird akzeptiert, aber worin liegen Sinn und Zweck, die Budgetautonomie zu diskutieren und zu unterlaufen? In Vorarlberg undenkbar! Wenn Sie sich anschauen, wie wir uns im Landeshaushalt darstellen, dann werden Sie auch verstehen, dass wir gerade in diesem Punkt besonders sensibel sind. Wer ins Landesbudget eingreifen will, bekommt Schwierigkeiten mit uns, aber umgekehrt sind wir sehr konstruktiv und, wie ich meine, auch in guten Gesprächen, hier, wenn auch schwierig, einen gangbaren Weg zu finden.
Ich möchte noch das Thema Bildung ansprechen, weil das auch in der Zeit der Vorarlberger Vorsitzführung eine bestimmte Rolle spielt. Ich meine, man sollte sich dabei auf einige Dinge konzentrieren, die man vielleicht auch erreichen kann, bei denen man in zwei, drei Monaten zumindest einen Schritt weiterkommt, weil nämlich viele Dinge festgefahren sind.
Wir tragen große Verantwortung, weil ein modernes Bildungssystem über die Chancen von Jungen entscheidet. Qualifikation durch Bildung ermöglicht Zukunft. Wir brauchen
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite