Dazu sollte man sich durchringen und nicht immer nur Grundsatzdebatten führen, sondern ein flexibles System schaffen, dass die Mittel an den Schulstandorten zum Einsatz kommen, dass die Angebote ausgebaut werden.
Jeder von Ihnen weiß das: Es wird Gemeinden geben, wo die Betreuung intensiver sein muss, es wird urbanere Räume geben, wo Unterrichtsformen am Nachmittag benötigt werden, aber eines jedenfalls ist klar: Die Gesamtentwicklung der Gesellschaft macht das notwendig, der Ruf der Wirtschaft nach Fachkräften macht das notwendig. Es ist wichtig, in diesen Fragen die Grundsätze etwas zurückzunehmen und eine Portion Pragmatismus einzubringen, die Kinder im Auge zu behalten, logischerweise auch die Interessen der Lehrer und der Schüler, der Schulpartnerschaft. Aber wir sollten vorankommen. Wir versuchen, einen Beitrag zu leisten. Bis Mai sollte diese Vereinbarung abgeschlossen sein, sodass an sich der Weg frei wäre – viele Bemühungen sind ja auch im Gange –, ab 2014 etwas mehr Druck hineinzubringen und den Ausbau der Ganztagsformen voranzutreiben.
Schwieriger ist die Situation beim Lehrerdienstrecht. Wir sind keine Verhandlungspartner in diesem Sinne, aber wir beobachten die Diskussionen ein bisschen auch mit Sorge, weil ich meine, im Lehrerdienstrecht hätten wir eigentlich alles zu tun, um voranzukommen. In Wahrheit ist die Veränderung des Lehrerdienstrechtes die Grundlage für weitergehende Reformen. Vieles im Bildungsbereich steht und kommt nicht voran, weil wir eben beim Lehrerdienstrecht nicht vorankommen.
Ich weiß, dass das schwierig ist. Da soll man auch keine Schuldzuweisungen treffen, sondern verhandeln, am besten gleich, und überlegen, ob man nicht bis zum Herbst noch vor der Nationalratswahl zumindest einige Eckpunkte fixieren kann. Es wird wohl nicht möglich sein, von heute auf morgen eine Reform umzusetzen – das braucht seine Zeit, auch in der Vorbereitung, wir kennen das aus anderen Bereichen –, aber wir sollten weiterkommen. Ich appelliere an den Bund, dieses Thema Lehrerdienstrecht wirklich ernst zu nehmen, denn ich habe den Eindruck, dass, seit die Regierungsspitzen angekündigt haben, dieses Thema persönlich zu übernehmen, ein bisschen mehr Bewegung hineinkommt. Es kann zumindest nicht schaden, wenn sich Kanzler und Vizekanzler dieser Frage etwas deutlicher annehmen, vielleicht kommen wir dann weiter.
Meine Damen und Herren, ich will noch etwas sagen und bitte Sie, aufmerksam, um nicht zu sagen, ein wenig wachsam zu sein! Wir sind in der Verwaltungsreform nach vielen Diskussionen und nach einigen Überlegungen so weit gekommen, dass wir die Landesverwaltungsgerichte ab 1. Jänner 2014 einrichten können. Ich meine, hier ist eine gute Struktur gefunden worden. Bundesverwaltungsgerichte und auch Landesverwaltungsgerichte – da wird eine großartige Reform umgesetzt. Es ist möglich, 120 Sonderbehörden abzuschaffen. Das muss man unterstreichen, weil gerade in Fragen der Verwaltungsreform immer wieder auch öffentlich darüber diskutiert wird, wo sie bleibt. Erwähnen Sie das! Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, diese Gerichtsreform insgesamt ist ein maßgeblicher Fortschritt, wenn sie gut gehandhabt wird.
Wichtig ist mir, darauf zu achten – die Diskussion ist im Gange und geht sehr ins Detail –, dass auch die Zuständigkeiten der Gerichte im Auge behalten werden. Was weniger zu akzeptieren wäre – es gab oder gibt solche Überlegungen gelegentlich –, ist, wenn von Anfang an, noch bevor ein Landesverwaltungsgericht überhaupt funktioniert und eingerichtet ist, die Zuständigkeiten schon an den Bund verschoben werden, vor allem in Fragen, wo das eher peinlich ist, wo ich meine, da sollte eine wohnortnahe Entscheidung möglich sein, da sollte der Beschwerdezug von Bürgerinnen und Bürgern, auch der Wirtschaft und anderen Teilen der Gesellschaft im Land ermöglicht werden. Es gibt keinen Grund, das von vornherein in Detailgesetzen an den Bund abzugeben. Abgesehen davon, dass es dafür die Zustimmung der Länder braucht, bitte ich
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite