BundesratStenographisches Protokoll818. Sitzung / Seite 30

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Sie gerade hier in der Länderkammer in dieser Frage aufmerksam zu sein, natürlich konstruktiv, aber aufmerksam. In der letzten Zeit, so habe ich den Eindruck, hat sich das wieder etwas verbessert, sind ursprüngliche Überlegungen wieder etwas zurück­genommen worden, aber nicht vollständig. Man muss sehr genau darauf achten, dass man nicht eine großartige Reform im Nachhinein so umsetzt, dass die Landesverwal­tungsgerichte wieder ausgehöhlt werden. Das wäre bedauerlich.

An sich ist diese neue Gerichtsstruktur ein positives Beispiel für einen sehr guten Fö­deralismus, für Bürgernähe, für einen unkomplizierten und raschen Zugang zur Recht­sprechung und für eine wirksame Verwaltungsvereinfachung. – Ein Beispiel dafür, dass der richtig gelebte Föderalismus zukunftsfähig sein kann und durchaus eine Chance hat. Ein moderner Föderalismus besticht durch Effizienz, er besticht durch weniger Zentralbürokratie, durch eine günstige Kostenstruktur. Ich könnte Ihnen viele Fälle auf­zählen, Sie werden es auch wissen, wo vielleicht neun unbürokratisch gestaltete Lan­desgesetze weniger Kosten, weniger Verwaltungsaufwand erzeugen als so manches komplizierte Bundesgesetz. Die Beispiele werden Sie selbst kennen. Oft führt gerade eine zentralistische Lösung zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand, und das gilt es, sehr kritisch im Auge zu behalten.

Wenn ich daran denke, dass wir in Raumordnungsfragen, in Baurechtsfragen gerade bei uns durch eigene Kompetenz in der Lage sind, viel an Innovation zu entwickeln, dann muss man sehen, welchen Wert eine gute Länderzuständigkeit auch haben kann. Die internationale Stellung unseres Landes im Bereich der Architektur wäre nicht denk­bar über Bundeskompetenzen. Sie ist nur möglich, weil wir das Baurecht im Land so gestaltet haben. Wir unterscheiden uns sehr von anderen Bundesländern in dieser Fra­ge und übernehmen eine wichtige Rolle im internationalen Wettbewerb. Wir sind be­kannt für die Architektur – trotz unserer sehr kleinen Region, und das geht nur in eige­ner Kompetenz.

Das, was wir im Bereich der Energie machen, auch das, was wir Energiezukunft nen­nen, und die Ziele, die wir uns dort setzen, wird vornehmlich in eigener Kompetenz ge­macht. Das ist also im besten Sinne ein Wettbewerb um Ideen – nicht um Verwaltung, sondern um Ideen. Wir kennen auch noch andere Beispiele, aber im besten Sinne ist das so. Und dafür trete ich auch ein: für einen guten Wettbewerb der Ideen und mehr Innovation über die Länderzuständigkeiten.

Ein anderes Beispiel ist das Dienstrecht, ich habe das gestern am Abend bei dem Empfang gesagt. Im Jahr 2000 haben wir es durch Landeskompetenz geschafft, die Pragmatisierung aus dem Dienstrecht herauszunehmen. Wir haben im Übrigen auch die hohen Pensionen abgeschafft – im Landesdienstrecht. Wir haben für die Jungen ei­ne neue Gehaltskurve eingeführt, und das war richtig. Das, was wir jetzt zum Beispiel bei den Lehrern und den Spitalsbediensteten diskutieren, war bei uns durch eigene Kompetenz möglich. Wir wären nie dorthin gekommen, wenn das in Bundeskompetenz gewesen wäre.

Wir haben die gesamte Verwaltung neu aufgestellt und für die Zukunft ausrichten kön­nen, also auch eine Frage des Wettbewerbs. Man kann immer schauen, wie es andere machen und wer in bestimmten Fragen vorne mit dabei ist.

Ich möchte nicht heute hier vor Ihnen stehen, ohne ein paar Gedanken zum Bundesrat zu sagen, das gehört logischerweise dazu. Es ist ein Anliegen des Bundesrates, auch das der Länder, als starke Kammer auftreten zu können. Es gibt bis dato relativ viele Vorschläge, die das Licht der Welt erblickt haben, muss man auch dazusagen, aber es gibt bis heute nicht wirklich einen verfassungspolitischen gemeinsamen Nenner. Es muss intensiv daran gearbeitet werden. Zweck und Bedeutung des Bundesrates stän­dig in Frage zu stellen macht auch keinen Sinn.

 


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