Ein Ausrichten für die Zukunft wäre auch hier gefragt. Das wird auch nicht von einem Tag auf den anderen gehen, aber man sollte einige Dinge im Auge behalten, auch heute schon.
Ich sage Ihnen ganz offen, das Zustimmungsrecht bei Eingriffen in Länderzuständigkeiten ist wertvoll. Da haben Sie eine beachtliche Kompetenz.
Ich habe auch mit Freude vernommen, dass etwa in der Subsidiaritätsprüfung bei den europäischen Normen – das wird auch immer unterschätzt – der Bundesrat eine große Expertise entwickelt hat, auch eine große Leidenschaft entwickelt hat. Auch das benötigen die Länder. Beispielsweise diese Expertise halte ich auch für wertvoll.
Sie kennen auch einige Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz, auch jenen vom Oktober vergangenen Jahres. Zu diesem stehe ich. Das soll im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden.
Der wichtigste Punkt dabei ist wohl das Mitwirkungsrecht, und zwar ein verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei den Bundesgesetzen, bei denen Interessen der Länder berührt werden, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Das halte ich für einen Kern dieser Reform, und ich bitte Sie, auch das im Auge zu behalten.
Auch das allgemeine Zustimmungsrecht bei Verfassungsänderungen, Reduktion von Verhandlungsgegenständen ist aus meiner Sicht prinzipiell zielführend. Auf diese Weise wäre es möglich, die Arbeit des Bundesrates und die Position der Länder insgesamt zu stärken, aber in einer sehr konstruktiven Form.
Meine Damen und Herren! Es gäbe eine Reihe von Themen, die ich noch ansprechen könnte, aber dazu ist wahrscheinlich nicht die Zeit. Aus der Sicht der Länder ist es im Rahmen der Vorsitzführung weiters wichtig, dass wir im Siedlungswasserbau vorankommen. Das kennen Sie aus den Gebieten, aus denen Sie kommen. In den Gemeinden gibt es einen großen Stau an Projekten. Es ist erfreulich, wenn der Bundesminister beabsichtigt, dort wieder Mittel fließen zu lassen. Das wird für uns gesamthaft von Bedeutung sein.
Wir brauchen im Siedlungswasserbau, im Hochwasserschutz die Unterstützung des Bundes. Die Vorarlberger Vorsitzführung wird sich sehr bemühen, in diesem Bereich zu einem Ergebnis zu kommen, das für die Länder und Gemeinden etwas bringt. Die Ankündigung, dass dort keine Mittel mehr fließen werden, konnte so nicht akzeptiert werden. Hochwasserschutz und Siedlungswasserbau sind eine gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Ländern und Bund – bei aller Notwendigkeit der Konsolidierung. Es müssen dort Mittel fließen, und es schaut jetzt so aus, als ob wir uns da einigen könnten.
In nächster Zeit wird es notwendig sein, die Gespräche zum Finanzausgleich aufzunehmen. Dort geht es an den Kern der Sache der Länder, logischerweise natürlich auch des Bundes, dort sind wir im Kernbereich der Diskussion angekommen. Es wird auch diskutiert werden – da sind wir offen –, wie es mit der groß angekündigten Steuerhoheit ausschaut. Und ich habe dazugesagt, wer immer dort mit mir diskutieren will, ist herzlich dazu eingeladen.
Vorarlberg kann sich da wahrscheinlich mehr vorstellen als viele andere. Und man sollte aufhören, uns zu sagen, uns zu unterstellen, die Länder wollen nur ausgeben und nicht einnehmen, sonst wird es nämlich ungemütlich. Ich sage das jetzt mit ein bisschen Schmunzeln, aber ich habe auch der Finanzministerin gesagt, dass sie sich wundern würde, wozu wir da bereit wären, und dass sie gut beraten wäre, die Diskussion auch fachlich ordentlich mit uns zu führen, was auch so sein wird, aber man sollte Vorarlberg in dieser Fragestellung nicht reizen. Möglicherweise wären wir zu größeren Schritten bereit, als manche glauben.
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